Liebe Freunde automobiler Freuden,
folgende News könnten den einen oder anderen betreffen:
Die „Nachfrist“ beim Pickerl (§57a) wird mit Mai 2018 teilweise abgeschafft!
Eine der häufigsten Fragen, die mir immer wieder gestellt wird ist, ob ein PKW mit ausländischen Kennzeichen in Österreich dauerhaft betrieben (vulgo gefahren) werden darf. Verbunden mit dieser Frage ist dann oft die Frage, wie lange man denn mit ausländischen Kennzeichen in Österreich fahren dürfe bis man Probleme mit Polizei, Zoll, Finanzamt usw. bekommt. Hier die Antworten:
Bereits seit mehreren Jahren pflegen wir einen sehr intensiven Kontakt zu Mag. Julian A. Motamedi de Silva, der uns mit seiner Rechtsanwaltskanzlei MDS in allen Rechtsfragen kompetent berät.
In 2015 haben wir gemeinsam mit seiner Kanzlei die Sammelklage für zu viel bezahlte CO2-Malussteuer vorbereitet, die wir bereits Anfang 2016 einreichen werden.
Benötigen Sie daher juristischen Beratung, darf ich meine absolute Empfehlung für diese Kanzlei aussprechen.
Immer wieder findet man sehr preiswerte Fahrzeuge in Italien und erwägt daher, nach Italien zu fahren und von dort einen PKW oder ein Motorrad nach Österreich zu importieren.