Video: NoVA Gesetzgebung bei Import

Neuigkeiten

Werte Damen und Herren,

auch bei der Motorbezogenen Versicherungssteuer ergibt sich eine Änderung durch den Gesetzesentwurf - rechnen sie HIER online selbst nach!

https://www.bmf.gv.at/steuern/Abgabenaenderungsgesetz-2014.html

Bisher bezahlte man bei PKW bis 3,5t immer 0,55 Euro je kW (jährliche Zahlweise) + 10% bei monatlicher Entrichtung (0,605 Euro je kW) der um 24kW verringerten Leistung des Fahrzeuges.
Demnach bisher bei 66 kW und monatlicher Bezahlung:

30.01.2014 --> NEUIGKEITEN zur NOVA 2014:

Wie uns eben schriftlich vom Verkehrssprecher der ÖVP (A. Ottenschläger) mitgeteilt wurde, ist die zukünftige NoVA Formel wie folgt:

(CO2 je km - 90)/5 = %-Satz

Die obere Deckelung von 30% wird ersatzlos GESTRICHEN - somit gibt es keinen maximalen NoVA %-Satz mehr!

Vom Rechenergebnis werden für Dieselfahrzeuge 300 Euro und bei Benzinfahrzeugen 400 Euro abgezogen.

Ab 01.01.2016 werden diese "Boni" um 100 Euro gesenkt (danach somit Diesel 200Euro, Benziner 300Euro)

Umweltfreundliche Antriebsarten werden künftig mit 600 Euro bonifiziert (statt bisher 500 Euro).

Für Motorräder bleibt die NoVA Berechnung wie bisher nur das der maximale NoVA %-Satz von 16% auf 20% erhöht wird.

Zitat A. Ottenschläger:

"Ich erachte es als unabdingbar, dass wir in naher Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, denn für künftige Generationen wird es ebenso von maßgeblicher Bedeutung sein wie viel finanziellen Spielraum wir ihnen noch lassen und ob sie in einer lebenswerten Umwelt leben können. Dass wir deshalb mit adäquaten Mitteln reagieren müssen ist meines Erachtens nachvollziehbar.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"

Auch bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es kein Einlenken!

Zitat A. Ottenschläger:

Die besagte motorbezogene Versicherungssteuer (AbgÄG 2014 Art. 10) wurde seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht, weshalb die Beträge inflationsbereinigt angepasst werden müssen. Durch die leistungsabhängige Staffelung der Beträge (ausgenommen bei Krafträdern, das sind Motorräder und Mopeds) sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge von der Anpassung weniger stark erfasst sein. Damit soll ein Lenkungseffekt hin zu leistungsschwächeren und somit in der Regel verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen erreicht werden.

WIR haben dafür kein Verständnis und sind der Meinung, das der Haushalt auch durch Reduktion der Ausgabenseite ausgeglichen werden kann. (Allgemeine öffentliche Verwaltung +6% Ausgaben, Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g. + >200%!!) und eine Massensteuererhöhung klar abzulehnen ist.

Desweiteren wird KEIN Lenkungseffekt erzielt:

Golf 3 110 PS (81kW) stößt 146g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 424,08
Golf 7 150 PS (1109kW) stößt 106g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 649,44

Und das bei höheren Sicherheitsstandards des Golf 7 (und damit einhergehender, unweigerlichen Erhöhung von Gewicht und Leistung)

Daher bitte ich sie diese Gruppe zu unterstützen:

Gegen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

besten Dank und freundlichen Gruß

Maximilian Divischek

 

WIR KLAGEN! Hoffnung für Importe vor mehr als einem Jahr!

Wie Sie aus der Meldung des BMF sicherlich schon gelesen haben, müssen Sie für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2008 in der EU erzugelassen waren, keine Co2 Steuer mehr bezahlen. Weiters ist zu lesen, dass bereits abgewickelte Importe bis zu einem Jahr ab Entrichtung der Abgabe ebenfalls eine Rückvergütung erhalten. Für Importe die länger als ein Jahr zurück liegen, ist dies nach der Bundesabgabenordnung (BAO) nicht möglich.

Da dies eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen Importeuren und auch innerhalb des Gebrauchtwagenmarkts darstellt, erarbeiten wir aktuell eine Sammelklage vor dem EuGH. Wenn Sie daher ein Fahrzeug vor mehr als einem Jahr aus der EU importiert haben und von der Rückvergütung profitieren wollen, schreiben Sie uns unverbindlich eine Mail!

Derzeit haben wir bereits über 100 Personen auf unserer Liste, die an einer Sammklage interessiert sind. Je mehr Personen aktiv teilnehmen möchten, desto geringer fallen die Kosten an - derzeit kalkulieren wir mit rund 150 Euro je Importfall. In Anbetracht der Chance auf eine Rückvergütung von mehreren Hundert Euro also ein durchaus überlegenswertes Investment. Natürlich gehen Sie mit Ihrer Interessensbekundung noch keine verbindliche Teilnahme ein - Sie werden damit lediglich laufend über den Entwicklungsstand der Klagsvorbereitung informiert.
Für Importe innerhalb der letzten 12 Monate bieten wir Ihnen ein kostenloses Musterformular an - dieses reichen Sie einfach bei Ihrem Finanzamt mit Nachweis der Erstzulassung in der EU ein.
Lesen Sie hierzu auch unsere News mit allen Hintergründen, Tipps und Tricks zum Import und zur Rückvergütung von CO2-Steuer. Das Importieren zahlt sich daher ab nun noch viel mehr aus.
 
Wenn Sie Fragen haben oder wir Sie beim Import unterstützen dürfen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.
Viel Spaß beim Stöbern in den Fahrzeugbörsen :o)
 
Ihr Maximilian Divischek
 
 

 

 

Liebe Userinnen und User,

wie sie sicherlich schon gehört, gelesen oder am eigenen Leib erlebt haben, ist eine Rückforderung zu viel bezahlter CO2 Steuer bei Importen die länger als ein Jahr zurück liegen derzeit aussichtslos.
Das Finanzamt weist Anträge von Rückforderungen dann zurück, wenn der Import länger als ein Jahr ab Bezahlung der NoVA und CO2 Steuer zurück liegt.

Wir von nova-rechner.at geben uns damit aber nicht zufrieden und sehen diese Vorgehensweise als grobe Benachteiligung gegenüber allen Importeuren an.

Das Bundesministerium für Finanzen hat es nun offiziell gemacht - Importe von Gebrauchtfahrzeugen aus der EU mit einer Erstzulassung in der EU bis zum 30.06.2008 sind ab sofort ohne Co2 Malusabgabe!!

Wir haben bereits am 21.05.2013 und den Vortagen vom UFS Entscheid berichtet und waren im engen Kontakt zum BMF die eine Abänderung der Richtlinie versprochen haben. Nun ist sie Wirklichkeit geworden!

BMF-Richtlinie NEU

Dadurch ergeben sich beim Import nun folgende Abgabenhöhen (Rückvergütung siehe weiter unten):

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    Der Export von KFZ ins Ausland ist nun NoVA Rückvergütungsfähig

  • 22 Jan VCÖ irrt: Anhebung des Sachbezuges von 1,5% auf 2% nicht gerechter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
    Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

  • 27 Okt Wirtschaftsblatt zur Sammelklage

    Wirtschaftsblatt vom 27.10.2015

    In der heutigen Ausgabe des Wirtschaftsblatts wird Bezug auf die Sammelklage genommen, die wir gemeinsam mit der Kanzlei MDS vorantreiben:

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/dossiers/green_economy/4852210/Importautos_Republik-droht-Klage-wegen-CO2Steuer-

    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
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  • 19 Nov Sammelklage - Informationstermin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

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