Werte Damen und Herren,
auch bei der Motorbezogenen Versicherungssteuer ergibt sich eine Änderung durch den Gesetzesentwurf - rechnen sie HIER online selbst nach!
https://www.bmf.gv.at/steuern/Abgabenaenderungsgesetz-2014.html
Bisher bezahlte man bei PKW bis 3,5t immer 0,55 Euro je kW (jährliche Zahlweise) + 10% bei monatlicher Entrichtung (0,605 Euro je kW) der um 24kW verringerten Leistung des Fahrzeuges.
Demnach bisher bei 66 kW und monatlicher Bezahlung:
Wie uns eben schriftlich vom Verkehrssprecher der ÖVP (A. Ottenschläger) mitgeteilt wurde, ist die zukünftige NoVA Formel wie folgt:
(CO2 je km - 90)/5 = %-Satz
Die obere Deckelung von 30% wird ersatzlos GESTRICHEN - somit gibt es keinen maximalen NoVA %-Satz mehr!
Vom Rechenergebnis werden für Dieselfahrzeuge 300 Euro und bei Benzinfahrzeugen 400 Euro abgezogen.
Ab 01.01.2016 werden diese "Boni" um 100 Euro gesenkt (danach somit Diesel 200Euro, Benziner 300Euro)
Umweltfreundliche Antriebsarten werden künftig mit 600 Euro bonifiziert (statt bisher 500 Euro).
Für Motorräder bleibt die NoVA Berechnung wie bisher nur das der maximale NoVA %-Satz von 16% auf 20% erhöht wird.
Zitat A. Ottenschläger:
"Ich erachte es als unabdingbar, dass wir in naher Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, denn für künftige Generationen wird es ebenso von maßgeblicher Bedeutung sein wie viel finanziellen Spielraum wir ihnen noch lassen und ob sie in einer lebenswerten Umwelt leben können. Dass wir deshalb mit adäquaten Mitteln reagieren müssen ist meines Erachtens nachvollziehbar.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"
Auch bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es kein Einlenken!
Zitat A. Ottenschläger:
Die besagte motorbezogene Versicherungssteuer (AbgÄG 2014 Art. 10) wurde seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht, weshalb die Beträge inflationsbereinigt angepasst werden müssen. Durch die leistungsabhängige Staffelung der Beträge (ausgenommen bei Krafträdern, das sind Motorräder und Mopeds) sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge von der Anpassung weniger stark erfasst sein. Damit soll ein Lenkungseffekt hin zu leistungsschwächeren und somit in der Regel verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen erreicht werden.
WIR haben dafür kein Verständnis und sind der Meinung, das der Haushalt auch durch Reduktion der Ausgabenseite ausgeglichen werden kann. (Allgemeine öffentliche Verwaltung +6% Ausgaben, Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g. + >200%!!) und eine Massensteuererhöhung klar abzulehnen ist.
Desweiteren wird KEIN Lenkungseffekt erzielt:
Golf 3 110 PS (81kW) stößt 146g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 424,08
Golf 7 150 PS (1109kW) stößt 106g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 649,44
Und das bei höheren Sicherheitsstandards des Golf 7 (und damit einhergehender, unweigerlichen Erhöhung von Gewicht und Leistung)
Daher bitte ich sie diese Gruppe zu unterstützen:
Gegen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
besten Dank und freundlichen Gruß
Maximilian Divischek
Wie Sie aus der Meldung des BMF sicherlich schon gelesen haben, müssen Sie für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2008 in der EU erzugelassen waren, keine Co2 Steuer mehr bezahlen. Weiters ist zu lesen, dass bereits abgewickelte Importe bis zu einem Jahr ab Entrichtung der Abgabe ebenfalls eine Rückvergütung erhalten. Für Importe die länger als ein Jahr zurück liegen, ist dies nach der Bundesabgabenordnung (BAO) nicht möglich.
Da dies eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen Importeuren und auch innerhalb des Gebrauchtwagenmarkts darstellt, erarbeiten wir aktuell eine Sammelklage vor dem EuGH. Wenn Sie daher ein Fahrzeug vor mehr als einem Jahr aus der EU importiert haben und von der Rückvergütung profitieren wollen, schreiben Sie uns unverbindlich eine Mail!
Derzeit haben wir bereits über 100 Personen auf unserer Liste, die an einer Sammklage interessiert sind. Je mehr Personen aktiv teilnehmen möchten, desto geringer fallen die Kosten an - derzeit kalkulieren wir mit rund 150 Euro je Importfall. In Anbetracht der Chance auf eine Rückvergütung von mehreren Hundert Euro also ein durchaus überlegenswertes Investment. Natürlich gehen Sie mit Ihrer Interessensbekundung noch keine verbindliche Teilnahme ein - Sie werden damit lediglich laufend über den Entwicklungsstand der Klagsvorbereitung informiert.
Liebe Userinnen und User,
wie sie sicherlich schon gehört, gelesen oder am eigenen Leib erlebt haben, ist eine Rückforderung zu viel bezahlter CO2 Steuer bei Importen die länger als ein Jahr zurück liegen derzeit aussichtslos.
Das Finanzamt weist Anträge von Rückforderungen dann zurück, wenn der Import länger als ein Jahr ab Bezahlung der NoVA und CO2 Steuer zurück liegt.
Wir von nova-rechner.at geben uns damit aber nicht zufrieden und sehen diese Vorgehensweise als grobe Benachteiligung gegenüber allen Importeuren an.
Das Bundesministerium für Finanzen hat es nun offiziell gemacht - Importe von Gebrauchtfahrzeugen aus der EU mit einer Erstzulassung in der EU bis zum 30.06.2008 sind ab sofort ohne Co2 Malusabgabe!!
Wir haben bereits am 21.05.2013 und den Vortagen vom UFS Entscheid berichtet und waren im engen Kontakt zum BMF die eine Abänderung der Richtlinie versprochen haben. Nun ist sie Wirklichkeit geworden!
Dadurch ergeben sich beim Import nun folgende Abgabenhöhen (Rückvergütung siehe weiter unten):