Der VCÖ in seiner bislang 25-jährigen Geschichte hat schon vieles geleistet - nützliche Factsheets und Recherchen führten zu einer differenzierten Betrachtung des Verkehrs und ermöglichten auch bisher eingefleischten Autofanatikern neue Gedankenexperimente und den sinnvollen Einsatz des Automobils.
Das aber ein parteipolitisch unabhängiger (siehe Impressum des VCÖ) Verein sich diesen Praktiken bedient, überrascht dann doch (oder nicht?).
Einige der VCÖ-Experten waren bislang parteipolitisch aktiv (so beispielsweise als Grüner Gemeinderat) - hoffentlich hat man vor dem Engagement beim VCÖ die Parteibrille abgesetzt und arbeitet tatsächlich unabhängig.
Wir - als Dienstleister in der Automobilbranche, als Händler, als nova-rechner, sind nicht unabhängig.
Wir leben vom Automobil, von der Automobilwirtschaft und von autointeressierten Kunden.
Wir waren und sind deswegen aber keiner politischen Gruppierung zuzurechnen - sind somit gänzlich politisch unabhängig.
Dennoch dürfen wir - gänzlich ohne politisch motiviertem Hintergrund - den Rundumschlag auf Autofahrerinnen und Autofahrer kritisch betrachten und hinterfragen.
Diesmal geht es um den Sachbezug bei Firmenfahrzeugen.
Dieser soll - geht es nach der Regierung oder dem VCÖ - von 1,5% auf 2% erhöht werden -> siehe Pressebericht.
Argumente des VCÖ:
- Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
- Verletzung der vertikalen Steuergerechtigkeit
Darauf darf ich wie folgt antworten:
ad 1) die Gleichheit ist gegeben und wurde anhand von Beispielen von Kofler und Tumpel demonstriert
ad 2) bei der vertikalen Steuergerechtigkeit geht es um die Leistungsfähigkeit eines Individuums - nachdem Gleichheit hergestellt ist (siehe ad1), ist somit keine Ungerechtigkeit mehr vorhanden weil alle Personen, unabhängig ob Sie Sachbezug beziehen oder nicht, gleiche Steuerabgaben leisten.
Weiters darf folgendes nicht vergessen werden:
Der Sachbezug wird nicht dem Zeitwert angepasst - über die gesamte Laufzeit ist also ein gleich hoher Betrag abzuführen.
Der Firmenwagen geht nicht in das Eigentum des Verwenders über - womit die Kalkulation des VCÖ zusätzlich unscharf wird, da der Restwert des KFZ in der Kalkulation nicht beachtet wird.
Die Firmenfahrzeuge sind nicht unbeschränkt verwendbar - so gibt es oft Einschränkungen, wer mit dem Fahrzeug fahren darf, ob damit ins Ausland gefahren werden darf und so weiter - einen Vergleich mit einem privat angeschafften Fahrzeug vorzunehmen ist daher auch qualitativ nicht möglich, so wie der VCÖ uns dies vorrechnen möchte.
Insgesamt wird - so ist der Eindruck - wieder Stimmung gegen den Autofahrer gemacht.
Der Autofahrer, der sich einen sicheren und effizienteren PKW anschafft und dennoch zur Kasse gebeten wird weil Assistenzsysteme, Sicherheitssysteme und das damit erhöhte Fahrzeuggewicht dazu führt, das Hersteller größere und leistungsstärkere Motoren einbaut. Das der Flottenverbrauch seit 10 Jahren deutlich (-20%) zurückgegangen ist, weil diese Motoren effizienter sind, wird gerne übersehen. Die motorbezogene Versicherungssteuer besteuert kW und nicht CO2 Ausstoß, besteuert Besitz und nicht Verwendung (Beispiel: Zweitwagen (Cabrio, Sportwagen, Oldtimer) die wenige km im Jahr bewegt und dennoch volle motorbezogene Versicherungssteuer bezahlen). Die Vignette wird bei Wechselkennzeichenbesitzern nicht je Kennzeichen angerechnet (obwohl nachweislich nur mit einem Fahrzeug die Autobahn befahren werden kann).
Ginge es dem VCÖ tatsächlich um Gerechtigkeit, würde er diese Themen ebenfalls behandeln - da hört man aber komischerweise nichts vom unabhängigen Verein...
Das Umweltargument wird gerne vorgeschoben obwohl längst jeder weiß, dass der eigentliche Zweck die Sanierung der Staatskasse ist.