Import aus Schweiz, Japan, USA, nicht EU

21-10-2015

Eine häufig gestellte Frage möchte ich heute behandeln:

Import aus nicht EU-Ländern

 

 

 

Beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus so genannten Drittländern (also Schweiz, USA, Japan, oder anders gesagt alle jene Länder, die nicht zur EU gehören), sind in Österreich in mehrfacher Weise Abgaben fällig:

Zoll:
Je nach zolltariflicher Einstufung sind Zollabgaben zu entrichten (PKW 10%) ausgenommen es liegt ein so genannter Präferenznachweis vor - Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis des Fahrzeuges inkl. Transportkosten bis zur EU-Zollgrenze.

Einfuhrumsatzsteuer:
Die Einfuhrumsatzsteuer (innerhalb der Einfuhrumsatzsteuer genannt) von 20%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis + Transportkosten + Zoll

NoVA
Normverbrauchsabgabe wird nach der ab 01.03.2014 gültigen NoVA-Neu verrechnet - also:

(CO2-Ausstoß - 90) / 5 = % NoVA (maximal 32%)
Malus von 20 Euro je Gramm über 250
Bonus von 400 Euro für Diesel und Benzin (ab 01.01.2016 300 Euro, vor 01.01.2015 Diesel 350 Euro, Benzin 450 Euro)

Im NoVA Rechner bei der EZ in der EU daher bei Drittlandimporten das heutige Datum belassen (und nicht das Baujahr oder die EZ im Drittland angeben!)

Benötigte Unterlagen:

    • Nachweis des Wertes des Fahrzeuges (Kaufvertrag, Rechnung, etc.)
    • Versandschein T1 (Zolldokument das von der Eintrittszollstelle bis zur Endzollstelle vorhanden sein muß)
    • Formular Za 58a
    • sofern vorhanden Präferenznachweis zur Erlangung eines reduzierten Zolltarifs (Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung.)

Achtung bei Oldtimern - nicht jedes Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist, gilt als Oldtimer - siehe dazu: Oldtimer und NoVA

Jedenfalls empfehlenswert ist es, sich vor einem geplanten Import sowohl mit der Zentralen Auskunftsstelle der österreichischen Zollverwaltungbeim Zollamt Villach zu sprechen (Tel. 04242/33 2 33 DW 420) als auch mit der Prüfstelle der Landesregierung (um z. B. die Erfordernis zusätzlicher Gutachten -Lärm/Abgas usw.- einzuholen).

Interessant könnte für Sie auch auch unser Interview mit xkjaguar.com sein - dort stellen wir einen Vergleich zwischen einem Import aus DE und CH an:

http://www.xkjaguar.com/gebraucht-jag-import-zoll-nova-co2-steuer-in-oesterreich/

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