Änderungen für Autofahrer in 2014

10-01-2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

2014 wird teurer - soviel steht fest - und das bereits im März. Die neue Bundesregierung - deren Credo vor der Wahl natürlich war: "Keine Steuererhöhungen" - hat bereits 3 Wochen nach Angelobung einen Gesetzesentwurf zu Steuererhöhungen präsentiert. Die Erhöhungen sollen demnach bereits mit 01.03.2014 Gültigkeit haben. Wir haben uns diese Erhöhungen für den Bereich Verkehr/Automobil angesehen:

UPDATE zur Erhöhung - keine 30% Deckelung mehr!
sowie
Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Eine Tabelle dazu finden sie hier!

Stellungnahme abgeben!!

Den Bürgerinnen und Bürgern steht es offen, sich zum Gesetzesentwurf anonym oder mit ihren persönlichen Daten zu äußern (Begutachtungsfrist). Diese läuft bis 22.01.2013 sie sollten also schnell sein (Hinweis: Ihr Statement wird auf der Seite des Parlament veröffentlicht - bedenken sie das einerseits bei ihrer Wortwahl und andrerseits bei der möglichen Angabe ihrer persönlichen Daten!)

richten sie Ihre  Stellungnahme z. B. per Mail an:

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- wir haben so eine Stellungnahme bereits - natürlich anonym - zugespielt bekommen ;)

 

An die Parlamentsdirektion und das BMF
via E-Mail:
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 10.01.2014

  Betreff: Stellungnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014

 Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin !
Sehr geehrter Herr Bundesminister !

  In offener Frist nehme ich als Autofahrer zum Abgabenänderungsgesetz 2014 Art 12 Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991 Stellung wie folgt:

  § 6 Abs. 2 lautet gemäß Entwurf:

 „(2) Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert je 100 km minus 90 Gramm) dividiert durch fünf. Der maßgebliche CO2-Emissionswert ergibt sich aus dem CO2-Emissionswert des kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967.

 In der Formel des Abs. 2 kann selbstredend nur der CO2 Emissionswert je km gemeint sein. Die Formel muss daher folgend lauten: (CO2-Emissionswert je km minus 90 Gramm) dividiert durch fünf.

  Weiters halte ich fest, dass es bei Umsetzung dieses Entwurfes zweifelsfrei zu einem Verstoß gegen Art. 110 AEUV kommt, da es an einer Regelung im NoVAG für Gebrauchtwagenimporte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet fehlt, die bereits vor dem 1.3.2014 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, insofern das Gesetz mit 1.3.2014 in Kraft tritt.

 Art. 110 AEUV lautet:

 Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben. Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten keine inländischen Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen.

 Nach dem EuGH-Urteil "Ioan Tatu" ist Art. 110 AEUV (früher Art. 90 EG) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (EuGH vom 7.4.2011, C-402/09, Ioan Tatu).

 Diesbezüglich verweise ich auf den Erlass des BMF vom 29.05.2013, BMF-010220/0133-IV/9/2013

 Daher schlage ich zur Einhaltung des  Art. 110 AEUV vor zu normieren, dass die bisherigen §6 und 6a NoVAG für Gebrauchtwagenimporte mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.3.2014  im übrigen Gemeinschaftsgebiet weiterhin gelten und die neue, rein vom CO2 Ausstoß abhängige Besteuerung, für Erstzulassungen nach dem 28.2.2014 anzuwenden ist.

 Zwar ergibt sich für Gebrauchtfahrzeugimporte mit hohem CO2 Ausstoß durch den Gesetzesentwurf sogar eine Steuererleichterung, dies würde aber Fahrzeuge mit inländischer Erstzulassung benachteiligen und wäre in diesem Sinne nicht gerechtfertigt. Insofern bleibt nur die von mir vorgeschlagene Regelung.

 Ich ersuche daher, diese Bedenken zu berücksichtigen, und in den weiteren Gesetzeswerdungsprozess einfließen zu lassen.

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

9 Comments

  • Martin

    @Horst Wenn man ein Auto mit 7 Liter Verbrauch zb in meinem Fall einen Minivan mit Allrad haben will bzw braucht kann man das wohl kaum als Drecksschleuder bezeichnen wohl eher als notwendiges Übel wenn einem ein Fiesta Diesel vielleicht nicht ausreicht.
    Also trage ich jetzt die Konsequenzen dass ich meine Familie so sicher als möglich transportieren will.
    Großartig gemacht liebe Regierung!!!

    Martin Sonntag, 02 März 2014
  • Franz

    Die größte Frechheit ist, dass ich mit heutigem Datum noch immer von verschiedenen Finanzämtern keine konkrete Auskunft über die neuen Regelungen erhalten konnte. In meinem konkreten Fall könnte sich die Nova - Differenz um fast 10.000.- Euro handeln.

    Franz Dienstag, 11 Februar 2014
  • J.F.

    Naja , dass nach den Wahlen alles anders ist als man vorher sagte, ist ja wirklich nichts neues.
    Das man Politikern nicht vertrauen kann ist auch nichts neues.
    Ob die Politiker wohl irgendwann auch bei sich anfangen zu sparen?

    J.F. Montag, 10 Februar 2014
  • stefan

    Liebe Leute

    Ich hoffe dass es bei uns in österreich so schnell wie möglich wieder einen guten Rechtsanwalt gibt der sich einen großen Porsche Importiert und da mächtig draufzahlt und hoffentlich den staat wieder verklagt wie es schon einmal der fall war...

    Eine FRechheit in einem so Guten STAAT

    Nur kann österreich nichts dafür dass unsere politiker so drauf sind...

    stefan Mittwoch, 29 Januar 2014
  • Martin

    Wie lange schaut das Volk noch zu!! Eines ist klar geht die Nova Rauf gehen die Lebensmittel auch in die höhe!!
    Abgas bei den LKW auf Euro 6 Kostensteigerung für Frächter pro LKW !! Also KOSTENERHÖHUNG FÜR ALLE!!
    Abgase hin oder her es geht nur auf die Kosten der Bürger!! Aber eines ist klar so kann man die Wirtschaft nicht Ankurbel!!
    Wenn der Bürger kein Geld mehr hat, Geht die Wirtschaft UNTER!!

    Martin Dienstag, 28 Januar 2014
  • wolfgang polleres

    na ja ich muß schon sagen, wären wir bei den 32 % Luxussteuer geblieben hätte die regierung uns nicht so lange veräppeln brauchen - vor dem eu beitritt wurden groß die ersparnisse durch den bevorstehenden beitritt an den "mann" gebracht - leider backen alle länder in der eu an eigenen kuchen und so dauerte es nicht lange dass die nova kam - auf einmal waren nur sehr sparsame fahrzeuge mehr günstig - aber mit der nova war man bei ps stärkeren fahrzeugen gleich mal bei 36 %, dann kam die verdoppelung der kfz steuer auf jetzt ca. 7,60€/kw pro jahr und jetzt erhöhen die auf wieder um ca. 30% auf ca. 9,20€/kw/jahr - die nova wird auf max 30% angehoben.

    wem nützt das was, die leute werden sich keine autos mit mehr ps leisten können, oder sollen auf fahrräder umsteigen - die dann natürlich auch besteuert werden müssten - wohin soll das führen?

    einerseits keine konsumenten wegen zu hoher ausgaben beim auto, dh. auch keine arbeitsplätze bei der produktion, beim vertrieb, treibstoffverkauf udgl. - ob das der richtige weg ist?

    in deutschland kostet das mit österreich verglichen einen mumpitz - auch in unseren nachbarländern.

    wer schlägt solche gesetze vor? für was wird das geld verwendet - für die arbeitslosen die aufgrund der fehlenden produktion keine arbeit mehr haben?

    also meine herren/damen politiker denkst ein bisserl mit!

    lg

    wolfgang polleres Samstag, 25 Januar 2014
  • Horst

    Habe vor mir ein Auto in Deutschland zu kaufen mit einem Verbrauchswert von 4,6l, Nettokaufpreis € 12.588,-, Co2 Wert 120.
    Lt. derzeitiger Berechnung 12.588 * 5% = 629,40 +20% Zuschlag = 755,28 €

    Berechnung lt. derzeitigem Begutachtungsentwurf: 120 -90 =30/5= 6% NOVA
    12.588 * 6% = 755,28 € - 300 € = 455,28 €

    Nach neuer Berechnung eine Ersparnis von 40% !!!!! UNFASSBAR

    Also keine Rede von alles wird teurer und immer gleich Aufschrei und Jammer. Autos mit einem geringeren Co2 Ausstoß werden durchaus um einiges günstiger. Wer sich jedoch eine Dreckschleuder mit hohen Emissionswerten zulegen möchte der muss dann auch die Konsequenzen dafür tragen und mehr NOVA abführen.

    Horst Mittwoch, 22 Januar 2014
  • Wolfgang Bereuter

    Wie immer geht die Politik einfache Wege! Baut den öffentllichen Verkehr (ÖBB und dergleichen) so aus, wie in der Schweiz, dann müssen zur Regulierung des Individualverkehrs keine Sanktionen gesetzt werden. Statt Probleme zu lösen, sich hinzusetzten und gemeinsam zum Wohle der Bevölkerung Lösungen zu suchen, werden immer neue unsinnige unbedachte Schnellprogramme installiert. Liebe Politiker, ihr müsst gar nicht viel denken, es würde ausreichen, wenn Sie über die Grenzen schauen und die guten Dinge aufgreifen, prüfen, adaptieren ggf. optimieren und implementieren. Ist zwar anstrengender wie Steuern erhöhen und Wahlversprechen zu brechen, bringt aber langfristig mehr.

    Wolfgang Bereuter Mittwoch, 15 Januar 2014
  • Stefan

    Das sich für Gebrauchtfahrzeuge mit hohem Ausstoß durch den Gesetzesentwurf eine Steuererleichterung ergibt ist nur unwesentlich richtig... Trifft nur auf Fahrzeuge zu die nach dem 30.06.2008 zugelassen wurden und für die CO2 Bonus Malus Regelung gilt.

    Für Fahrzeuge die bis zum 30.06.2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen wurden bringt der Gesetzesentwurf eine teuerung um teilweise 50 %

    Bei einem Fahrzeug mit 200 Gramm Ausstoß und einer Bemessungsgrundlage von etwa 13.000 € und etwa 10 Liter kombinierter Verbrauch zahlt man momentan 1500 € Nova und keinen CO2 Malus !
    Nach der neuen Regelung würde man 3250 € Nova zahlen !

    Unfassbar ist das !

    Stefan Montag, 13 Januar 2014

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