UPDATE zur Erhöhung - keine 30% Deckelung mehr!
sowie
Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Eine Tabelle dazu finden sie hier!
Stellungnahme abgeben!!
Den Bürgerinnen und Bürgern steht es offen, sich zum Gesetzesentwurf anonym oder mit ihren persönlichen Daten zu äußern (Begutachtungsfrist). Diese läuft bis 22.01.2013 sie sollten also schnell sein (Hinweis: Ihr Statement wird auf der Seite des Parlament veröffentlicht - bedenken sie das einerseits bei ihrer Wortwahl und andrerseits bei der möglichen Angabe ihrer persönlichen Daten!)
richten sie Ihre Stellungnahme z. B. per Mail an:
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- wir haben so eine Stellungnahme bereits - natürlich anonym - zugespielt bekommen ;)
An die Parlamentsdirektion und das BMF
via E-Mail:
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10.01.2014
Betreff: Stellungnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin !
Sehr geehrter Herr Bundesminister !
In offener Frist nehme ich als Autofahrer zum Abgabenänderungsgesetz 2014 Art 12 Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991 Stellung wie folgt:
§ 6 Abs. 2 lautet gemäß Entwurf:
„(2) Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert je 100 km minus 90 Gramm) dividiert durch fünf. Der maßgebliche CO2-Emissionswert ergibt sich aus dem CO2-Emissionswert des kombinierten Verbrauches laut Typen- bzw. Einzelgenehmigung gemäß Kraftfahrgesetz 1967.
In der Formel des Abs. 2 kann selbstredend nur der CO2 Emissionswert je km gemeint sein. Die Formel muss daher folgend lauten: (CO2-Emissionswert je km minus 90 Gramm) dividiert durch fünf.
Weiters halte ich fest, dass es bei Umsetzung dieses Entwurfes zweifelsfrei zu einem Verstoß gegen Art. 110 AEUV kommt, da es an einer Regelung im NoVAG für Gebrauchtwagenimporte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet fehlt, die bereits vor dem 1.3.2014 im übrigen Gemeinschaftsgebiet zugelassen waren, insofern das Gesetz mit 1.3.2014 in Kraft tritt.
Art. 110 AEUV lautet:
Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art, als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben. Die Mitgliedstaaten erheben auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten keine inländischen Abgaben, die geeignet sind, andere Produktionen mittelbar zu schützen.
Nach dem EuGH-Urteil "Ioan Tatu" ist Art. 110 AEUV (früher Art. 90 EG) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren (EuGH vom 7.4.2011, C-402/09, Ioan Tatu).
Diesbezüglich verweise ich auf den Erlass des BMF vom 29.05.2013, BMF-010220/0133-IV/9/2013
Daher schlage ich zur Einhaltung des Art. 110 AEUV vor zu normieren, dass die bisherigen §6 und 6a NoVAG für Gebrauchtwagenimporte mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.3.2014 im übrigen Gemeinschaftsgebiet weiterhin gelten und die neue, rein vom CO2 Ausstoß abhängige Besteuerung, für Erstzulassungen nach dem 28.2.2014 anzuwenden ist.
Zwar ergibt sich für Gebrauchtfahrzeugimporte mit hohem CO2 Ausstoß durch den Gesetzesentwurf sogar eine Steuererleichterung, dies würde aber Fahrzeuge mit inländischer Erstzulassung benachteiligen und wäre in diesem Sinne nicht gerechtfertigt. Insofern bleibt nur die von mir vorgeschlagene Regelung.
Ich ersuche daher, diese Bedenken zu berücksichtigen, und in den weiteren Gesetzeswerdungsprozess einfließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
@Horst Wenn man ein Auto mit 7 Liter Verbrauch zb in meinem Fall einen Minivan mit Allrad haben will bzw braucht kann man das wohl kaum als Drecksschleuder bezeichnen wohl eher als notwendiges Übel wenn einem ein Fiesta Diesel vielleicht nicht ausreicht.
Also trage ich jetzt die Konsequenzen dass ich meine Familie so sicher als möglich transportieren will.
Großartig gemacht liebe Regierung!!!