"Ich erachte es als unabdingbar, dass wir in naher Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, denn für künftige Generationen wird es ebenso von maßgeblicher Bedeutung sein wie viel finanziellen Spielraum wir ihnen noch lassen und ob sie in einer lebenswerten Umwelt leben können. Dass wir deshalb mit adäquaten Mitteln reagieren müssen ist meines Erachtens nachvollziehbar.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"
Auch bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es kein Einlenken!
Zitat A. Ottenschläger:
"Die besagte motorbezogene Versicherungssteuer (AbgÄG 2014 Art. 10) wurde seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht, weshalb die Beträge inflationsbereinigt angepasst werden müssen. Durch die leistungsabhängige Staffelung der Beträge (ausgenommen bei Krafträdern, das sind Motorräder und Mopeds) sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge von der Anpassung weniger stark erfasst sein. Damit soll ein Lenkungseffekt hin zu leistungsschwächeren und somit in der Regel verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen erreicht werden."
WIR haben dafür kein Verständnis und sind der Meinung, das der Haushalt auch durch Reduktion der Ausgabenseite ausgeglichen werden kann. (Allgemeine öffentliche Verwaltung +6% Ausgaben, Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g. + >200%!!) und eine Massensteuererhöhung klar abzulehnen ist.
Desweiteren wird KEIN Lenkungseffekt erzielt:
Golf 3 110 PS (81kW) stößt 146g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 424,08
Golf 7 150 PS (110kW) stößt 106g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 649,44
Und das bei höheren Sicherheitsstandards des Golf 7 (und damit einhergehender, unweigerlichen Erhöhung von Gewicht und Leistung)
Daher bitte ich sie der Bürgerinitiative online zuzustimmen:
https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?popup=true&gpCode=XXV&inr=37&ityp=BI&ebiDocumentUri=%2FPAKT%2FVHG%2FXXV%2FBI%2FBI_00037%2Findex.shtml
sowie diese Facebook-Gruppe zu unterstützen:
Gegen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
Übersicht Abgaben neu ab 01.03.2014 nach Erstzulassung in der EU:
1.) bis EZ 30.06.2008 bezahlt der Eigenimporteur keinen Co2 Malus (es gibt aber auch keine Boni)
Er bezahlt also nur NoVA!
(Durchschnittlicher Benzinverbrauch - 3) *2% = % Satz
(Durchschnittlicher Dieselverbrauch - 2) *2% = % Satz
2.) zwischen EZ 01.07.2008 und 31.12.2009
ist auch ein Malus fällig mit folgenden Grenzwerten:
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-180g --> kein Malus
>180g --> 25 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
3.) zwischen 01.01.2010 und 28.02.2011
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-160g --> kein Malus
>160g --> 25 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
4.) zwischen EZ 01.03.2011 - 31.12.2012
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-160g --> kein Malus
>160g - 180 --> 25 Euro je Gramm
>180g - 220 --> 50 Euro je Gramm
>220 --> 75 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
5.) ab EZ 01.01.2013 - 28.02.2014:
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-150g --> kein Malus
>150g - 170 --> 25 Euro je Gramm
>170g - 210 --> 50 Euro je Gramm
>210g --> 75 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
6.) ab EZ 01.03.2014 oder bei DRITTLANDIMPORTEN:
(CO2 je km - 90) / 5 = %Satz-NoVA auf den Nettowert KEINE DECKELUNG!
Boni für Benzin --> 400 Euro (ab 01.01.2016 300)
Boni für Diesel -->300 Euro (ab 01.01.2016 200)
Alternativantrieb --> Bonus 600 Euro (bis Ende 2014)
NoVA Neu gültig für alle Kaufverträge die ab dem 16.02.2014 geschlossen werden!
Neue Motorräder: werden wie bisher berchnet - die Deckelung wird allerdings auf 20% erhöht:
(Hubraum in ccm - 100) *2% --> maximal jedoch 20%
Wohnmobile: Anbauten wie Markisen, Solarpanele etc. werden nicht zur Bemessungsgrundlage herangezogen und können vom Kaufpreis für die Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
besten Dank und freundlichen Gruß
Maximilian Divischek
Die Mwst wird ja auch nicht dem Verbraucher Index angepasst wieso eigentlich die Motorbez Vers.St macht so weiter bis alle zugrunde gehn, Der Staat macht schulden wir sollkten auch damit anfangen