13.02.2014 UPDATE NoVA Kalkulation

30-01-2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns eben schriftlich vom Verkehrssprecher der ÖVP (A. Ottenschläger) mitgeteilt wurde, ist die zukünftige NoVA Formel für NEUFAHRZEUGE wie folgt:

Status 30.01.2014: (CO2 je km - 90)/5 = %-Satz

Die obere Deckelung von 30% wird ersatzlos GESTRICHEN - somit gibt es keinen maximalen NoVA %-Satz mehr!

Vom Rechenergebnis werden für Dieselfahrzeuge 300 Euro und bei Benzinfahrzeugen 400 Euro abgezogen.

Ab 01.01.2016 werden diese "Boni" um 100 Euro gesenkt (danach somit Diesel 200Euro, Benziner 300Euro)

NOVA UPDATE 13.02.2014:
Es tut sich ja doch was in der heimischen Gesetzgebung!
Der NoVA Maximalsatz wird nun auf 32% festgesetzt. Für Fahrzeuge über 250g CO2 Ausstoß gelangt ein Malus von 20 Euro für jedes Gramm über 250g zur Anwendung. Für Neufahrzeuge gilt daher ab 01.03.2014:

(CO2 je km - 90)/5 = %-Satz (maximal 32%) abzüglich (Benzin 450.- /Diesel 350.-) zuzüglich Malus ab 250g


Umweltfreundliche Antriebsarten werden künftig mit 600 Euro bonifiziert (statt bisher 500 Euro).

Für Gebrauchtwagenimporte wird sich erfreulicherweise NICHTS ändern - also hier bleibt das Bonus-Malus System bestehen.

Für Motorräder bleibt die NoVA Berechnung wie bisher nur das der maximale NoVA %-Satz von 16% auf 20% erhöht wird.

Zitat A. Ottenschläger:

"Ich erachte es als unabdingbar, dass wir in naher Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, denn für künftige Generationen wird es ebenso von maßgeblicher Bedeutung sein wie viel finanziellen Spielraum wir ihnen noch lassen und ob sie in einer lebenswerten Umwelt leben können. Dass wir deshalb mit adäquaten Mitteln reagieren müssen ist meines Erachtens nachvollziehbar.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"

Auch bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es kein Einlenken!

Zitat A. Ottenschläger:

"Die besagte motorbezogene Versicherungssteuer (AbgÄG 2014 Art. 10) wurde seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht, weshalb die Beträge inflationsbereinigt angepasst werden müssen. Durch die leistungsabhängige Staffelung der Beträge (ausgenommen bei Krafträdern, das sind Motorräder und Mopeds) sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge von der Anpassung weniger stark erfasst sein. Damit soll ein Lenkungseffekt hin zu leistungsschwächeren und somit in der Regel verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen erreicht werden."

WIR haben dafür kein Verständnis und sind der Meinung, das der Haushalt auch durch Reduktion der Ausgabenseite ausgeglichen werden kann. (Allgemeine öffentliche Verwaltung +6% Ausgaben, Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g. + >200%!!) und eine Massensteuererhöhung klar abzulehnen ist.

Desweiteren wird KEIN Lenkungseffekt erzielt:

Golf 3 110 PS (81kW) stößt 146g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 424,08
Golf 7 150 PS (110kW) stößt 106g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 649,44

Und das bei höheren Sicherheitsstandards des Golf 7 (und damit einhergehender, unweigerlichen Erhöhung von Gewicht und Leistung)

Daher bitte ich sie der Bürgerinitiative online zuzustimmen:
https://www.parlament.gv.at/SEC/Zustimmen.shtml?popup=true&gpCode=XXV&inr=37&ityp=BI&ebiDocumentUri=%2FPAKT%2FVHG%2FXXV%2FBI%2FBI_00037%2Findex.shtml

sowie diese Facebook-Gruppe zu unterstützen:

Gegen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

 

Übersicht Abgaben neu ab 01.03.2014 nach Erstzulassung in der EU:

1.) bis EZ 30.06.2008 bezahlt der Eigenimporteur keinen Co2 Malus (es gibt aber auch keine Boni)

Er bezahlt also nur NoVA!
(Durchschnittlicher Benzinverbrauch - 3) *2% = % Satz
(Durchschnittlicher Dieselverbrauch - 2) *2% = % Satz

 

2.) zwischen EZ 01.07.2008 und 31.12.2009

ist auch ein Malus fällig mit folgenden Grenzwerten:

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-180g --> kein Malus

>180g --> 25 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

3.) zwischen 01.01.2010 und 28.02.2011

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-160g --> kein Malus

>160g --> 25 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

4.) zwischen EZ 01.03.2011 - 31.12.2012

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-160g --> kein Malus

>160g - 180 --> 25 Euro je Gramm

>180g - 220 --> 50 Euro je Gramm

>220 --> 75 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 

5.) ab EZ 01.01.2013 - 28.02.2014:

<120g --> Bonus 300 Euro

>120-150g --> kein Malus

>150g - 170 --> 25 Euro je Gramm

>170g - 210 --> 50 Euro je Gramm

>210g --> 75 Euro je Gramm

Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro

 
6.) ab EZ 01.03.2014 oder bei DRITTLANDIMPORTEN:

(CO2 je km - 90) / 5 = %Satz-NoVA auf den Nettowert KEINE DECKELUNG!

Boni für Benzin --> 400 Euro (ab 01.01.2016 300)
Boni für Diesel  -->300 Euro (ab 01.01.2016 200)
Alternativantrieb --> Bonus 600 Euro (bis Ende 2014)

NoVA Neu gültig für alle Kaufverträge die ab dem 16.02.2014 geschlossen werden!


Neue Motorräder: werden wie bisher berchnet - die Deckelung wird allerdings auf 20% erhöht:
(Hubraum in ccm - 100) *2% --> maximal jedoch 20%

Wohnmobile: Anbauten wie Markisen, Solarpanele etc. werden nicht zur Bemessungsgrundlage herangezogen und können vom Kaufpreis für die Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

 

besten Dank und freundlichen Gruß

Maximilian Divischek

6 Comments

  • siegfried

    Die Mwst wird ja auch nicht dem Verbraucher Index angepasst wieso eigentlich die Motorbez Vers.St macht so weiter bis alle zugrunde gehn, Der Staat macht schulden wir sollkten auch damit anfangen

    siegfried Dienstag, 11 März 2014
  • Martin

    Grundsätzlich wissen die Angestellten beim Finanzamt immer am wenigsten was gerade Sache ist.
    Ich musste letztes Jahr drei mal hin bis es endlich die Nachricht bei denen angekommen war dass für Fahrzeuge bis 30.06:2008 kein Co2 Malus mehr fällig ist.
    Also am besten immer selber hier Informieren dann weis man mehr als die Leute auf den Ämtern.
    @Tom Kaufvertrag bis 16.2 gilt für Neuwagen bei Abschluss des Vertrages bis 16.2 hat also mit Gebrauchten nichts zu tun. Der Neuwagen muss aber dann bis (genaue Frist kenn ich nicht) Juni angemeldet werden.
    Jedes Auto das bis 28.2 beim Finanzamt freigeschaltet wurde kann man auch nach dem 1.3 Anmelden, würde aber aus Sicherheitsgründen nicht lange warten

    Martin Sonntag, 02 März 2014
  • Tom S.

    Erstmal ein großes Lob an die Betreiber dieser Seite, wirklich Top was Ihr hier leistet!

    Hätte noch eine Frage zum Import eines PKW der vor dem 30.06.2008 bereits erstmalig in der EU zugelassen war.
    Der Co2 Malus fällt in diesem Fall ja weg bzw. es bleibt Nova-technisch alles beim alten.
    Wo ich noch nicht ganz durchsteige:
    Heisst das auch, dass in dem Fall der alte maximal Nova-Satz von 16% gilt, oder gilt der neue Maximal-Satz von 32% ?

    Tom S. Freitag, 21 Februar 2014
  • Michael

    Ich habe mir letzte Woche ein Auto aus Deutschland geholt (erstmalige Zulassung Oktober 2009). Heißt das dann, dass ich nach wie unter "2.) zwischen EZ 01.07.2008 und 31.12.2009" falle?
    Irgendwie erzählt einem jeder was anderes. Habe diesbzgl bereits beim Finanzamt und ÖAMTC nachgefragt, erstere meinen es gilt immer die aktuelle NOVA, letztere sagen es gilt die NOVA von damals.

    Michael Mittwoch, 12 Februar 2014
  • Tom

    Sie schreiben: "NoVA Neu gültig für alle Kaufverträge die ab dem 16.02.2014..."

    Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug auch nach dem 01.03.2014 angemeldet wird, oder?
    Wenn ich zb. ein Fahrzeug am 18.02. in der EU kaufe (somit Kaufertrag NACH 16.02.) und importiere und die Anmeldung in AT vor dem 01.03.2014 schaffe, gilt die "alte NoVa", oder?

    Tom Freitag, 07 Februar 2014
  • Joe

    Einfach ein Wahnsinn ist das !!!

    Joe Donnerstag, 30 Januar 2014

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
    Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

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    In der heutigen Ausgabe des Wirtschaftsblatts wird Bezug auf die Sammelklage genommen, die wir gemeinsam mit der Kanzlei MDS vorantreiben:

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/dossiers/green_economy/4852210/Importautos_Republik-droht-Klage-wegen-CO2Steuer-

    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 19 Nov Sammelklage - Informationstermin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

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