NoVA Frage: Buche hier deinen persönlichen Beratungstermin!
Der VfGH hat nun Teile des Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) als verfassungswidrig eingestuft - lesen Sie hier dazu die häufigsten Fragen:
Wann ist eine Refundierung der NoVA möglich?
Bei Verkauf eines mit NoVA belasteten Fahrzeuges ins Ausland seit 01.01.2016 - siehe dazu folgenden Link
Wer kann eine Refundierung beantragen?
Private und Unternehmer gleichermaßen (unabhängig ob überwiegend private/betriebliche Verwendung des KFZ)
Wo hat die Beantragung zu erfolgen?
Die Beantragung der Refundierung kann über das Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Notwendige Unterlagen sind
- Verkaufsvertrag
- Bestätigung über den Export des Fahrzeuges (z. B. Ausfuhrlieferungsdokumente der Spedition, Anmeldebestätigung des ausländischen Käufers, etc.)
- bisher NoVA1 Formular (ggf. wird vom BMF ein separates Formular zur Verfügung gestellt)
Welcher Betrag wird refundiert?
Refundiert wird der auf dem Fahrzeugrestwert lastende NoVA samt Co2 Malus und Erhöhungsbetrag
vereinfachtes Beispiel:
ehemaliger Neupreis: 50.000 Euro
ehemalige NoVA: 5.000 Euro
aktueller Marktwert: 25.000 Euro
NoVA Rückvergütung: 2.500 Euro
Konkret können Sie sich das in unserem Export-Rechner ausrechnen.
Wie berechne ich den Refundierungsbetrag?
Am einfachsten über unseren Export-Rechner
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Auswirkungen auf den inländischen Fahrzeugmarkt?
Unserer Ansicht nach wird der Verkauf von Fahrzeugen nun etwas besser gestellt und ein potentieller größerer Markt für Gebrauchtfahrzeuge geschaffen. Gerade in grenznähe befindliche Städte profitieren nun von einer besseren Möglichkeit für ausländische KFZ-Käufer. Wir erwarten daher einen positiven Anstieg des Gebrauchtwagenhandels mit dem Ausland.
Hallo, es gibt keine Mindestzeit der Anmeldung des Fahrzeuges, damit es mit Rückvergütungsanspruch exportiert werden kann.
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