Abgaben neu ab 01.06.2013:
1.) bis EZ 30.06.2008 bezahlt der Eigenimporteur keinen Co2 Malus (es gibt aber auch keine Boni)
Er bezahlt also nur NoVA!
2.) zwischen EZ 01.07.2008 und 31.12.2009
ist auch ein Malus fällig mit folgenden Grenzwerten:
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-180g --> kein Malus
>180g --> 25 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
3.) zwischen 01.01.2010 und 28.02.2011
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-160g --> kein Malus
>160g --> 25 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
4.) zwischen EZ 01.03.2011 - 31.12.2012
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-160g --> kein Malus
>160g - 180 --> 25 Euro je Gramm
>180g - 220 --> 50 Euro je Gramm
>220 --> 75 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
5.) ab 01.01.2013:
<120g --> Bonus 300 Euro
>120-150g --> kein Malus
>150g - 170 --> 25 Euro je Gramm
>170g - 210 --> 50 Euro je Gramm
>210g --> 75 Euro je Gramm
Boni für Benzin <60mg NOx --> 200Euro
Boni für Diesel <80mg NOx und Partikel <0,005g -->200 Euro
Wenn bei Diesel Partikel >0,005g --> Malus300 Euro
Alternativantrieb --> Bonus 500 Euro
Rückvergütung:
Die Rückvergütung für Fahrzeuge deren Import im letzten Jahr (bis 01.06.2012) abgewickelt wurde:
- bei einer Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe mit Festsetzungsbescheid nach
§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO unter Beachtung der Jahresfrist - bei einer bereits rechtskräftig festgesetzten Normverbrauchsabgabe (§ 201 BAO) gemäß § 299 Abs. 1 BAO iVm § 302 Abs. 1 BAO unter Beachtung der Jahresfrist
Dazu verwenden sie bitte folgendes --> Musterformular dieses geben sie bei ihrem Finanzamt ab und beantragen eine Festsetzung der NoVA per Bescheid - sie erhalten dann in den Folgewochen einen Bescheid ihres Finanzamtes mit einer Berechnung der NoVA von Amts wegen - diese enthält dann keine Co2 Malussteuer mehr und sie erhalten eine Gutschrift auf ihr Steuerkonto das sie auf ihr Konto überweisen lassen können.
Die Rückvergütung für Fahrzeuge deren Import vor dem 01.06.2012 stattgefunden hat ist etwas schwieriger:
Hier gibt es in der Bundesabgabenordnung eine Vielzahl an Möglichkeiten - bisher gibt es kein Möglichkeit, die mit Sicherheit eine Rückvergütung auslöst! Wir erarbeiten gerade 3 Musterfälle bei denen wir die Rückforderung anstreben. Sie können sich diesen Musterfällen gerne anschließen - dazu senden sie mir bitte ihr damalig ausgefülltes NoVA2 Formular und die EU-Zulassungsdokumente (als zB deutscher Fahrzeugbrief oder andere Nachweise der Erstzulassung in der EU) ihres Importes Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu.
HALLO,
ich habe ca.2008 ein Mercedes S600 in DE gekauft.....für Anmelden dann ca. 8000€ bezahlt. Kann ich noch etwas machen ;)
MfG.