Das ist grundsätzlich keine schlechte Idee und aufgrund der europäische Union auch eigentlich ein denkbarer Weg.
Aber zu leicht wollen es uns die Italiener natürlich auch nicht machen und so gibt es seit Juli 2014 eine etwas kompliziertere Abwicklung zu beachten.
Wer dem italienischen mächtig ist, der kann sich folgende Literatur zu Eigen machen:
http://www.aci.it/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto/esportazione.html
sowie:
http://www.aci.it/fileadmin/documenti/per_circolare/guida_pratiche_auto/scheda_esportazioni_operatori_professionali.pdf
oder
http://scappiamo.net/manuale-sul-cambio-targa-della-macchina-in-austria-2013/
Für alle anderen versuche ich den Prozess zu erklären:
Zuerst sei mal festgehalten, dass sich selbst Italiener nicht direkt mit der Behörde auseinandersetzen sondern dafür zumeist Autoagenturen beauftragen, die ihnen die Angelegenheiten auf der Behörde in Italien abnehmen. Das Fahrzeug selbst hat eine so genannten Carta di Circolazione - das ist eine Art Typenschein mit Daten vom Fahrzeug. Darin werden alle Pickerl (Revisione) eingetragen sowie die Besitzer des Fahrzeuges. Dazu gibt es eine Certificato di Proprieta die von PRA (Pubblico Registro Automobilistico) ausgestellt wird - dies ist ein Eigentümerzertifikat. Sehr oft wird auch ACI genannt - das ist Automobile Club d'Italia - also wie der ÖAMTC oder ARBÖ in Österreich ein Automobilclub.
Die Zulassung (und meist somit das Kennzeichen) ist bei den Italienern mit dem Fahrzeug verbunden (und wird beim inneritalienischen Verkauf in aller Regel mit dem Fahrzeug mitverkauft) und es gibt nur wenige Gründe, wie das italienische Kennzeichen entfernt/ bzw. abgemeldet werden darf.
Das ist zum einen die Ummeldung - wenn also jemand sein italienisches Kennzeichen besonders gerne hat, kann er es auch auf seinem neuen Vehikel anbringen. Desweiteren die Verschrottung (dazu ist ein Nachweis der Verschrottung bei der Behörde vorzulegen) und zuletzt natürlich der Export des Fahrzeuges. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, das sich das Fahrzeug nicht mehr im Inland befindet - somit benötigt man eine Bestätigung des Transportunternehmens oder eine Anmeldebestätigung im Ausland oder eine Bestätgung über eine Übergabe des Fahrzeuges im Ausland.
Wenn man also den Transport auf fremder Achse erwägt, kann eine Abmeldung nach Ausfuhr des Fahrzeuges und Bestätigung der Spedition über die Ausfuhr erfolgen (CMR Frachtbrief, DDT, etc.)
Erwägt man hingegen - wie wohl die meisten Eigenimporteure - das Fahrzeug persönlich zu besichtigen und auf eigener Achse nach Österreich zu fahren, wird es komplizierter.
Die Italiener werden nicht besonders neugierig darauf sein, mit ihrem Auto zu einem potentiellen Käufer bis zur IT/AT Grenze zu fahren um bei Gefallen das Fahrzeug in Österreich zu übergeben.
Auch stell ich es mir schwierig vor, wenn man in Rom ein Auto gefunden hat und es kaufen möchte, dass der Verkäufer dann bist zur Grenze fährt.
Also wie man es dreht und wendet, das Fahrzeug muß außer Landes sein, bevor es abgemeldet werden kann.
Es bleibt noch die Option, mit IT-Kennzeichen selbst nach Österreich zu fahren. Auch diese Variante erscheint manchen Verkäufern als unsicher (man bedenke das dies selbst im eigenen Land eher selten vollzogen wird). Noch dazu muß der Verkäufer dann sicher sein, dass seine Kennzeichen und alle Fahrzeugpapiere zu ihm zurück kommen, damit er die Abmeldung vollziehen kann (bis dahin läuft das Fahrzeug offiziell auf Ihn). Und auch der Käufer muß sicher, sein, dass er die Dokumente nach Abmeldung in Italien zurückbekommt.
Also alles in allem kein besonders charmanter, einfacher Weg, ein Auto aus Italien auf eigener Achse zu holen.
Was nun einige Eigenimporteure machen ist, dass die Bestätigung der Ausfolgung des Fahrzeuges außerhalb Italiens z. B. einen Tag vor Kaufvertragsdatum bestätigt wird. Damit hat der Italienische Verkäufer eine Bestätigung über die Übergabe des Fahrzeuges außerhalb Italiens und kann das Fahrzeug abmelden. Manch einer überführt das Fahrzeug dann mit blauen Kennzeichen oder Überstellungskennzeichen. Blaue Kennzeichen sind so eine Sache und ich habe bis zuletzt keine finale Erklärung seitens Behörden erhalten, ob es zulässig ist, Fahrzeuge die in Italien abgemeldet sind, mit blauen Kennzeichen zu holen. Es wird wohl ähnlich sein wie in Deutschland - auch dort darf man Fahrzeuge nicht mit blauen Kennzeichen außer Landes bringen (egal ob in DE noch zugelassen oder nicht) jedoch in Deutschland mit blauen Kennzeichen von nicht in DE zugelassenen KFZ fahren. Auch grüne Übersteller sind gleichsam rechtlich unklar (aber mitunter weniger gut bekannt in Italien). Kostenpunkt rund 350 Euro für 5 Tage Laufzeit.
Nun könnte man auch an italienische Überstellungskennzeichen denken - nun, wie diese zu beantragen sind, ist bis zuletzt unklar und die italienischen Behörden verweigern jedwede Auskunft. Jedenfalls können derartige Überstellungskennzeichen nur von Italienern beantragt werden. Auch hier gerät man oft an seine Grenzen bei den Verhandlungen mit dem italienischen Fahrzeugverkäufer.
Der sicherste Weg ist der Transport auf fremder Achse.
Wer mutig ist, kann es mit grünen Überstellern angehen (Abgemeldetes Fahrzeug aber jedenfalls dringend empfehlenswert!)
Noch mutiger ist man mit blauen Kennzeichen unterwegs (Abgemeldetes Fahrzeug aber jedenfalls dringend empfehlenswert!)
Der Weg in Italien ein Auto abzumelden ist relativ simpel - man sucht gemeinsam mit dem Verkäufer eine Agentur auf die gemeinsam bei PRA die Abmeldung wegen Export durchführt - das wird vermerkt in der Carta di Circulazione "Carta di circulazione originale annullata per definitiva esportazione in altro paese della u.e. Austria" und im Certificato di Proprieta "Annotata Cessazione della circulazione per esportazione in paese xx/xx/xxxx. Data consegna per la demolizione / reimatricolazione / esportazione xx/xx/xxxx."
Sofern Sie weitere Informationen oder Erfahrungen haben, schreiben Sie uns gerne an!