NOVA NEU 2014

10-01-2014

30.01.2014 --> NEUIGKEITEN zur NOVA 2014:

Wie uns eben schriftlich vom Verkehrssprecher der ÖVP (A. Ottenschläger) mitgeteilt wurde, ist die zukünftige NoVA Formel wie folgt:

(CO2 je km - 90)/5 = %-Satz

Die obere Deckelung von 30% wird ersatzlos GESTRICHEN - somit gibt es keinen maximalen NoVA %-Satz mehr!

Vom Rechenergebnis werden für Dieselfahrzeuge 300 Euro und bei Benzinfahrzeugen 400 Euro abgezogen.

Ab 01.01.2016 werden diese "Boni" um 100 Euro gesenkt (danach somit Diesel 200Euro, Benziner 300Euro)

Umweltfreundliche Antriebsarten werden künftig mit 600 Euro bonifiziert (statt bisher 500 Euro).

Für Motorräder bleibt die NoVA Berechnung wie bisher nur das der maximale NoVA %-Satz von 16% auf 20% erhöht wird.

Zitat A. Ottenschläger:

"Ich erachte es als unabdingbar, dass wir in naher Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt erreichen, denn für künftige Generationen wird es ebenso von maßgeblicher Bedeutung sein wie viel finanziellen Spielraum wir ihnen noch lassen und ob sie in einer lebenswerten Umwelt leben können. Dass wir deshalb mit adäquaten Mitteln reagieren müssen ist meines Erachtens nachvollziehbar.
Ich ersuche daher um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"

Auch bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt es kein Einlenken!

Zitat A. Ottenschläger:

Die besagte motorbezogene Versicherungssteuer (AbgÄG 2014 Art. 10) wurde seit fast 15 Jahren nicht mehr erhöht, weshalb die Beträge inflationsbereinigt angepasst werden müssen. Durch die leistungsabhängige Staffelung der Beträge (ausgenommen bei Krafträdern, das sind Motorräder und Mopeds) sollen leistungsschwächere Kraftfahrzeuge von der Anpassung weniger stark erfasst sein. Damit soll ein Lenkungseffekt hin zu leistungsschwächeren und somit in der Regel verbrauchsärmeren Kraftfahrzeugen erreicht werden.

WIR haben dafür kein Verständnis und sind der Meinung, das der Haushalt auch durch Reduktion der Ausgabenseite ausgeglichen werden kann. (Allgemeine öffentliche Verwaltung +6% Ausgaben, Wirtschaftliche Angelegenheiten, a.n.g. + >200%!!) und eine Massensteuererhöhung klar abzulehnen ist.

Desweiteren wird KEIN Lenkungseffekt erzielt:

Golf 3 110 PS (81kW) stößt 146g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 424,08
Golf 7 150 PS (1109kW) stößt 106g CO2 aus --> Kosten pro Jahr 649,44

Und das bei höheren Sicherheitsstandards des Golf 7 (und damit einhergehender, unweigerlichen Erhöhung von Gewicht und Leistung)

Daher bitte ich sie diese Gruppe zu unterstützen:

Gegen die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer

besten Dank und freundlichen Gruß

Maximilian Divischek

 

10.01.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern wurde ich mit einer Hiobsbotschaft überrascht - der Gesetzesentwurf zur neuen NoVA und Co2 Malussteuer 2014 ist da.

Lesen sie mal selbst rein: Übersicht Gesetzesentwurf

Zur Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer lesen sie HIER weiter!

Wenn sie nicht lange suchen möchten hier die Infos knapp zusammengefasst:

Die NoVa und Co2 Regelung wie bisher gibt es nicht mehr, es gibt kein Bonus-Malus System mehr.

Stattdessen wird die Abgabe künftig folgendermaßen berechnet (wobei die Maximalabgabe bei 30% liegt):

(Co2 Ausstoß je km - 90)/5 = Prozentsatz

Vom errechneten Steuerbetrag werden zusätzlich 300 Euro abgezogen.

 Gültig voraussichtlich ab 01.03.2014!!!

Derzeit ist im Gesetzesentwurf noch ein Fehler - dort wird von "Co2 Ausstoß je 100km" (sic!) gesprochen was offensichtlich ein Schreibfehler ist da in diesem Fall alle Fahrzeuge den Maximalsteuersatz vonn 30% bezahlen müssten.

Wie sieht die Kalkulation nun in der Praxis im Vergleich zu bisher aus:

Als Beispiel einen Ford Mondeo:
Dieser stößt mit dem 2,0 Liter Diesel Powershift Motor lediglich 149g Co2 aus und hat einen durchschnittlichen Verbrauch von 5,6 Litern
http://www.mobile.de/modellverzeichnis/ford/mondeo-20-tdci-tab-technische-daten.html


Bisher bezahlte man für das Auto mit einem netto Preis von 30.000 Euro somit:

Nach alter NoVA2013:
(5,6-2)*2% = 7% NoVA  = 2.100.-

kein Co2 Bonus/Malus (da unter 150g)

Zwischensumme: 2.100.-

MwSt 20%: 420.-

Gesamtsumme 2013: 2.520.-

Nach neuer NoVA2014:

(149 - 90)/5 =11,8%
(11,8%*30.000) - 300 =

Gesamtsumme 2014: 3.240.-

ein + von 720 Euro (oder beinahe +30% zum bisherigen Abgabebetrag!!)


Interessant finden wir den "Lenkungseffekt" der erzielt werden soll für Co2 starke Fahrzeuge (man will ja eigentlich Co2 ärmere Fahrzeuge fördern) - wenn man sich Beispielsweise ein Fahrzeug mit 12 Liter Benzinverbrauch und 283g Co2 aus 2012 ansieht sieht die Rechnung bei netto 30.000 Euro Fahrzeugpreis in etwa wie folgt aus:

Nach alter NoVA2013:
(12-3)*2% = 16% NoVA  = 4.800.-

Co2 Malus je nach Verhältnis rund 4.000

Zwischensumme: 8.800.-

MwSt 20%: 1.760.-

Gesamtsumme 2013: 10.560.-

Nach neuer NoVA2014:

(283 - 90)/5 =30%
(30%*30.000) - 300 =

Gesamtsumme 2014: 8.700.-

Das Fazit kann nun jeder ziehen - ein Durchschnittsfahrzeug wird mit bis zu 30% verteuert und ein Spritsäufer wird verbilligt - wollte man diesen "Lenkungseffekt" erzielen?!?

Es sind noch keine Informationen darüber bekannt, wie es beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aussieht. Derzeit gehen wir davon aus, das dieser Gesetzesentwurf ALLE Fahrzeuge - egal ob Neu oder Gebraucht, ob EU Zulassung oder Drittlandzulassung - dieser Regelung unterworfen sind. Wir haben bereits eine Klarstellung zu westentlichen Punkten vom BMF angefordert!

 

Zur Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer lesen sie HIER weiter!

 

Bleiben sie mit uns auf dem Laufenden - wir haben stets die aktuellsten Informationen! Mit uns können sie rechnen :o)

14 Comments

  • pedro

    was muss sich der steuerzahlende bürger in österreich noch alles gefallen lassen. degradierung von den politbonzen auf den drahtesel, denn autofahren ist für den normalbürger eh nicht mehr zu finanzieren.

    pedro

    pedro Freitag, 21 Februar 2014
  • herbert t

    Die Ausrede dass die Nova neu auch eine Indexanpassung ist, ist ein absoluter Schwachsinn, da der Fahrzeuggrundpreis bereits der jährlichen Anpassung unterliegt und folgend auch der zu versteuernde Betrag! Alle Erklärungen sind Ausreden und Beschwichtigungen um uns dummen Volk die heile Welt vorzugaukeln!

    herbert t Sonntag, 09 Februar 2014
  • TCF

    Diese Regelung bei Neufahrzeugen schön und gut ;-(
    Dem Gebrauchtwagen entsteht dadurch jedoch wieder ein enormer Wertnachteil am Markt!
    Aus den letzten Rechtsprechungen ging doch eindeutig hervor, dass dem Gebrauchtwagen zu keiner Zeit ein finanzieller Nachteil im Vergleich zu Inlandsangeboten entstehen darf. Jetzt ist dass wieder für die Katz' und der ganze Zirkus mit EU-Verstößen fängt wieder von vorne an!!!
    Für einen 911er mit Zulassung vor 07/2008 waren bis jetzt 16% Nova zu bezahlen, egal ob neu in Österreich gekauft oder als Gebrauchtwagen importiert. Mit welcher Begründung sollte für so ein "altes Auto" jetzt beim Import 30% Nova fällig sein?
    Wer bitte kann mir Das erklären, so dass ich es auch verstehe?

    Wenn's gerecht zugeht, kann die Berechnung "Neu" auch wieder nur für Fahrzeuge gelten, die ab dem 01.März 2014 NEU auf dem Markt sind. Alle anderen Fälle müssten nach den alten Regeln berechnet werden.

    TCF Sonntag, 26 Januar 2014
  • Wolfgang

    Schafft diese Regierung eigentlich auch etwas aus eigener Kraft? Oder muss wirklich jeder Euro in diesem Land von den Steuerzahlern erbracht werden. Diese Neuregelung wurde doch absichtlich so formuliert dass man das Co2 Malus Urteil kippen kann. Es gibt nun keine Freigrenzen mehr und deshalb kann auch nicht mehr argumentiert werden, dass z.B. für ein KFZ aus 2008 bei einem Import nach Österreich nicht die Grenzen von 2013 anzuwenden sind weil der technische Stand ein andere war. Eigentlich handelt es sich um einen miesen juristischen Trick. Wenn man den Gebrauchtwagenmarkt in Ö und D in der Mittelklasse vergleicht muss man sich schon fragen wie das sein kann. Beschlossen werden diese Gesetze von Schwerverdienern, die auf Staatskosten hochmotorisierte Businessklassefahrzeuge samt Fahrer haben. Also jene die wirklich Ahnung vom Leben eines Durchschnittsbürgers haben!

    Wolfgang Samstag, 25 Januar 2014
  • 997

    ... Daher fliege ich gleich morgen nach Frankfurt 997 schauen ;-)

    997 Freitag, 17 Januar 2014
  • roman

    Bezüglich NOVA 2014 und MOTORRAD möchte ich folgendes festhalten:

    Im §6(1) wird nur die Berechnung gleich gelassen!!!

    Der §6(3) gilt für ALLE KFZ => NOVA maximal Satz = 30%

    Wer also eine Harley mit 1700ccm kaufen möchte wird in Zukunft statt 16% unglaubliche 30% NOVA zahlen müssen :-(((

    roman Donnerstag, 16 Januar 2014
  • Quokoriko

    Vielen Dank für den Überblick der neuen NOVA.
    Ich teile die Kritik vollinhaltlich, zumal der umweltgerechte Lenkungseffekt tatsächlich nicht gegeben ist. Das Spritfresser-Beispiel finde ich plakativ.

    Was mich ein wenig erschreckt, ist, dass sie die Nova derart massiv bei rel. geringen CO2-Ausstoß-Differenzen verändert. Es ist also ein echter Kostenfaktor, ob man sich ein Auto mit 131g oder 149g Ausstoß zulegt. Und der echte Umwelteffekt sei dahingestellt, weil ja die normierten Angaben der Hersteller wirklich zu hinterfragen sind.

    Aber nochmals: Danke für die rasche und informative Übersicht!

    Quokoriko Mittwoch, 15 Januar 2014
  • Dragan

    Die gebrauchtfahrzeug Regelung interessiert mich auch brennend, schau schon seit einem halben Jahr extra nur Fahrzeuge mit Erstzulassung max 06/2008, und jetzt das

    Dragan Dienstag, 14 Januar 2014
  • Norbert Dank

    Betreff NOVA für MR mit 1170 ccm.
    Hallo,
    hätte da noch eine Frage zu der NOVA bei den MR. Wie sicher ist es dass der Finanzminister (der die Wirtschaft entfesselt und keine Steuern erhöht) die Höchstgrenze von 16% auch nach dem 1.März 2014 beibehält oder wird auch hier die Höchstgrenze auf 30% steigen. Bei einem MR mit 1170 ccm würde dann die NOVA lt. meiner Berechnung 21,4% + Mwst. betragen. Ich würde dann eventuell den Kauf noch vor dem 1.März 2014 tätigen.
    Gruß,

    Norbert Dank Montag, 13 Januar 2014
  • Harald

    Die Nova kann ja für gebrauchte Fahrzeuge theoretische gar nicht erhöht werden, da diese Fahrzeuge ja damals auch nur maximal 16 Prozent zahlen mussten ... Wenn ich mir dann heute ein gebrauchtes Auto hole und das zulasse wäre es ja ein Verstoß gegen das EU Abkommen wenn die Steuer nun möglicherweise 30 Prozent ausmachen würde...

    Da gibt es doch sogar ein Urteil dazu nachdem ein Mitgliedstaat nicht eine Steuer für eine Ware aus einem anderen Mitgliedstaat eintreiben darf die höher ist, als die, die für das gleiche Produkt in Österreich eingetrieben wird.

    Wenn ich nun als Produkt einen 2000er AUDI S4 nehme, musste der 16 Prozent Nova bezahlen beim Neukauf ! Dann kann es ja nicht sein das ich für das selbe Produkt einen 2000er AUDI S4 den ich mir aus einem Mitgliedstaat hole dann 30 Prozent Nova zahlen muss...

    Das würde ja gegen diese EU Abkommen sprechen...

    Harald Montag, 13 Januar 2014

Schreibe einen Kommentar

Achten Sie darauf, die erforderlichen Informationen einzugeben (mit Stern * gekennzeichnet).
HTML-Code ist nicht erlaubt.

Weitere Meldungen

  • 12 Jan NoVA Rückerstattung bei KFZ-Verkauf ins Ausland auch für Private!

    Endlich mehr Gerechtigkeit für Autofahrer!

    Der Export von KFZ ins Ausland ist nun NoVA Rückvergütungsfähig

  • 21 Jan Versicherungsvergleich

    Versicherungen zu vergleichen lohnt sich - klicken Sie mal rein und überzeugen Sie sich - unser Partner durchblicker bietet einen objektiven Versicherungsvergleich.

  • 19 Nov Sammelklage - Informationstermin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

  • 27 Okt Wirtschaftsblatt zur Sammelklage

    Wirtschaftsblatt vom 27.10.2015

    In der heutigen Ausgabe des Wirtschaftsblatts wird Bezug auf die Sammelklage genommen, die wir gemeinsam mit der Kanzlei MDS vorantreiben:

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/dossiers/green_economy/4852210/Importautos_Republik-droht-Klage-wegen-CO2Steuer-

    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 29 Jan GEWINN empfiehlt nova-rechner.at

    Das Wirtschaftsmagazin GEWINN hat in seiner Ausgabe von 11/2014 unseren nova-rechner als nützliches Tool bei der Kalkulation beim Eigenimport genannt.

  • 22 Jan VCÖ irrt: Anhebung des Sachbezuges von 1,5% auf 2% nicht gerechter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
    Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

Wir verwenden Cookies, um die Qualität der Ihnen angezeigten Seiten zu verbessern. Wenn Sie unsere Seite weiterhin benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Ich akzeptiere Cookies von dieser Seite: