"Nachfrist" beim Pickerl wird teilweise abgeschafft!

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01-02-2018

 

Liebe Freunde automobiler Freuden,

folgende News könnten den einen oder anderen betreffen:
Die „Nachfrist“ beim Pickerl (§57a) wird mit Mai 2018 teilweise abgeschafft!

Versicherungsvergleich - durchblicker.at

 

 Bislang war man gewohnt, das Pickerl einen Monat vor und bis zu drei Monate nach dem gelochten Termin absolvieren zu können.

 Das ändert sich mit 20. Mai 2018 für viele KfZ und Anhänger.

So werden bei folgenden Fahrzeugen die Nachfristen abgeschafft (damit muß die Begutachtung spätestens im gelochten Monat stattfinden!) 

  • alle Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen
  • alle Lkw (Fahrzeugklasse N1, N2 und N3) (über und unter 3,5t hzG)
  • alle Omnibussen (Fahrzeugklasse M2 und M3)
  • Anhängern über 3,5 t hzG (Klasse O3 und O4)
  • Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von über 40 km/h 

Für oben angeführte Fahrzeuge gilt somit eine verlängerte Vorfrist von 3 Monaten!
Die Pickerlüberprüfung kann im gelochten Monat selbst und in den drei vorangegangenen Kalendermonaten absolviert werden.

 

Gelesen 8673 mal Letzte Änderung am Freitag, 02 Februar 2018 16:57

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    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
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