Video: NoVA Gesetzgebung bei Import

Dezember 22, 2013

SAMMELKLAGE - die nächsten Schritte! Verlängerung der

Aufnahmefrist bis 30.11.2015!! Klage bis Ende 2015!

Sie sind betroffen (und haben einen potentiellen Rückforderungsanspruch) wenn:

  • Sie ein Fahrzeug importiert haben dessen Erstzulassung in der EU bereits vor 1992 war und NoVA am Finanzamt bezahlen mussten!
  • Sie zwischen 2008 und 2013 ein Auto mit Erstzulassung in der EU importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben.
  • Sie zwischen 2008 und heute ein Auto mit EZ in der EU vor 07/2008 importiert haben und CO2 Steuer bezahlt haben
  • Sie ihre Daten ihres Importes im Rechner eingegeben haben, und eine Differenz zu jenem Betrag feststellen, den Sie beim Finanzamt bezahlt haben.

Wenn sie unter einen dieser Punkte fallen, schicken sie mir ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit ihren Importdaten - ich prüfe ihren individuellen Rückforderungsanspruch!

September 18, 2013

Wir waren auf der IAA und haben ein paar Eindrücke mitgenommen

Dezember 03, 2013

Ein Peugeot 508 SW sollte es werden - die Ausstattung sollte aber besonders sein und so wurde unser Kunde in Deutschland fündig.

Kurzerhand wurde das Fahrzeug importiert und die Behördenwege erledigt.

Dezember 03, 2013

Ein Schnäppchen stand in Deutschland und wartete auf seinen neuen Besitzer - unser Kunde aus Wien schlug sofort zu.
Ein Saab 9-5 Aero mit super Ausstattung wurde für kleines Geld in Deutschland gekauft und kostengünstig in Österreich zugelassen.

Dezember 03, 2013

Ein Neufahrzeug direkt aus Italien - als einer der ersten eine Moto Guzzi 1200 Sport haben.

Das wurde für eine Kundin von uns Wirklichkeit. In weniger als 2 Tagen war alles abgewickelt - vom Import bis zur Anmeldung.

Dezember 03, 2013

Ein Sportwagen unter 30.000 Euro - gesagt, getan!

Es wurde ein wunderschöner Porsche Cayman S mit SportChrono Paket aus Hamburg.

Dezember 03, 2013

Ein 68er Mustang sollte es werden - das museumsreife Stück wurde durch uns Einzelgenehmigt und als Oldtimer in Österreich zugelassen.

Dezember 03, 2013

WIR KLAGEN! Hoffnung für Importe vor mehr als einem Jahr!

Wie Sie aus der Meldung des BMF sicherlich schon gelesen haben, müssen Sie für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2008 in der EU erzugelassen waren, keine Co2 Steuer mehr bezahlen. Weiters ist zu lesen, dass bereits abgewickelte Importe bis zu einem Jahr ab Entrichtung der Abgabe ebenfalls eine Rückvergütung erhalten. Für Importe die länger als ein Jahr zurück liegen, ist dies nach der Bundesabgabenordnung (BAO) nicht möglich.

Da dies eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen Importeuren und auch innerhalb des Gebrauchtwagenmarkts darstellt, erarbeiten wir aktuell eine Sammelklage vor dem EuGH. Wenn Sie daher ein Fahrzeug vor mehr als einem Jahr aus der EU importiert haben und von der Rückvergütung profitieren wollen, schreiben Sie uns unverbindlich eine Mail!

Derzeit haben wir bereits über 100 Personen auf unserer Liste, die an einer Sammklage interessiert sind. Je mehr Personen aktiv teilnehmen möchten, desto geringer fallen die Kosten an - derzeit kalkulieren wir mit rund 150 Euro je Importfall. In Anbetracht der Chance auf eine Rückvergütung von mehreren Hundert Euro also ein durchaus überlegenswertes Investment. Natürlich gehen Sie mit Ihrer Interessensbekundung noch keine verbindliche Teilnahme ein - Sie werden damit lediglich laufend über den Entwicklungsstand der Klagsvorbereitung informiert.
Für Importe innerhalb der letzten 12 Monate bieten wir Ihnen ein kostenloses Musterformular an - dieses reichen Sie einfach bei Ihrem Finanzamt mit Nachweis der Erstzulassung in der EU ein.
Lesen Sie hierzu auch unsere News mit allen Hintergründen, Tipps und Tricks zum Import und zur Rückvergütung von CO2-Steuer. Das Importieren zahlt sich daher ab nun noch viel mehr aus.
 
Wenn Sie Fragen haben oder wir Sie beim Import unterstützen dürfen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.
Viel Spaß beim Stöbern in den Fahrzeugbörsen :o)
 
Ihr Maximilian Divischek
 
 

 

 

Juli 24, 2013

Liebe Userinnen und User,

wie sie sicherlich schon gehört, gelesen oder am eigenen Leib erlebt haben, ist eine Rückforderung zu viel bezahlter CO2 Steuer bei Importen die länger als ein Jahr zurück liegen derzeit aussichtslos.
Das Finanzamt weist Anträge von Rückforderungen dann zurück, wenn der Import länger als ein Jahr ab Bezahlung der NoVA und CO2 Steuer zurück liegt.

Wir von nova-rechner.at geben uns damit aber nicht zufrieden und sehen diese Vorgehensweise als grobe Benachteiligung gegenüber allen Importeuren an.

Juni 04, 2013

Das Bundesministerium für Finanzen hat es nun offiziell gemacht - Importe von Gebrauchtfahrzeugen aus der EU mit einer Erstzulassung in der EU bis zum 30.06.2008 sind ab sofort ohne Co2 Malusabgabe!!

Wir haben bereits am 21.05.2013 und den Vortagen vom UFS Entscheid berichtet und waren im engen Kontakt zum BMF die eine Abänderung der Richtlinie versprochen haben. Nun ist sie Wirklichkeit geworden!

BMF-Richtlinie NEU

Dadurch ergeben sich beim Import nun folgende Abgabenhöhen (Rückvergütung siehe weiter unten):

Weitere Meldungen

  • 21 Jan Versicherungsvergleich

    Versicherungen zu vergleichen lohnt sich - klicken Sie mal rein und überzeugen Sie sich - unser Partner durchblicker bietet einen objektiven Versicherungsvergleich.

  • 27 Okt Wirtschaftsblatt zur Sammelklage

    Wirtschaftsblatt vom 27.10.2015

    In der heutigen Ausgabe des Wirtschaftsblatts wird Bezug auf die Sammelklage genommen, die wir gemeinsam mit der Kanzlei MDS vorantreiben:

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/dossiers/green_economy/4852210/Importautos_Republik-droht-Klage-wegen-CO2Steuer-

    Rückfragen:
    www.kanzleimds.at
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 19 Nov Sammelklage - Informationstermin

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Gut Ding braucht Weile - und so hat es nun doch einige Zeit gedauert, bis wir eine Anzahl von über 200 Personen als Interessenten der Sammelklage gewinnen konnten und ein Klagsvorgehen ausgearbeitet hatten. Doch nun sind wir bereit für die Klage gegen die Republik Österreich wegen der Einhebung von CO2-Malussteuer bei Eigenimporten von Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung in der EU vor dem 01.07.2008 sowie der zu hohen Einhebung von CO2-Malussteuer im Zeitraum des Importes zwischen 07/2008 und heute.

  • 29 Jan GEWINN empfiehlt nova-rechner.at

    Das Wirtschaftsmagazin GEWINN hat in seiner Ausgabe von 11/2014 unseren nova-rechner als nützliches Tool bei der Kalkulation beim Eigenimport genannt.

  • 22 Jan VCÖ irrt: Anhebung des Sachbezuges von 1,5% auf 2% nicht gerechter

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    man ist es ja gewohnt, dass die Politik einem gerne einen Bären aufbindet und seine Interessen in ein besseres Licht rückt.
    Oft wird dann die Umwelt-Keule geschwungen - natürlich haben sämtliche Steuererhöhungen im KFZ Bereich hauptsächlich mit der Einsparung von CO2 zu tun - wer daran zweifelt ist ein Benzinjunkie, Tankstellenpächter und/oder Umweltsünder.

  • 12 Jan NoVA Rückerstattung bei KFZ-Verkauf ins Ausland auch für Private!

    Endlich mehr Gerechtigkeit für Autofahrer!

    Der Export von KFZ ins Ausland ist nun NoVA Rückvergütungsfähig

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