Je nachdem welchen Geschäftsfall Sie haben, benötigen Sie bestimmte Formulare.
Import, Rückvergütung, Verkauf ins Ausland
So benötigen Sie beim klassichen Gebrauchtwagenimport das Nova-2 Formular - dieses können Sie ebenfalls verwenden, wenn Sie einen Neuwagen Importieren und eine Einzelbesteuerung vornehmen - also wenn Sie kein Unternehmer sind. Sehen Sie sich auch die Erläuterungen am Ende des Formulars an - diese wird Ihnen, neben der Kalkulation des Rechners, helfen, das Formular korrekt auszufüllen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder wickeln die Behördenwege für Sie ab.
Sofern Sie Unternehmer sind oder eine Vergütung nach §12 oder 12a in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie das Nova-1 Formular.
Sollten Sie z. B. ein Auto ins Ausland verkaufen und Nova mittels Nova-1 Formular rückfordern oder eine Rückvergütung nach §12 oder 12a beantragen, benötigen Sie zusätzlich das Nova-4 Formular.
Für die Auswahl des richtigen Generalimporteurs darf ich Ihnen folgende Liste zum Download anbieten.
Sofern Sie keinen Generalimporteur in der Liste auffinden konnten, ist die Landesregierung für die Eintragung zuständig. Für das Amt der NÖ Landesregierung ist dies z. B. mit folgendem Musterformular beantragbar. Die zuständigen Prüfstellen für Ihr Bundesland finden Sie im Prüfstellenverzeichnis.
NoVAG und Richtlinien
Wenn Sie die aktuelle Gesetzeslage nachlesen wollen, laden Sie sich das NoVAG 1991 - Stand Jänner 2013 - herunter.
Dazu passend laden Sie die Richtlinien herunter - dieser Auslegungsbehelf beschreibt die Paragraphen des Gesetzes und stellt die Vorgehensweise dar.
Oldtimer
Wenn Sie einen Oldtimer importieren wollen, haben Sie keine Nova und Co2 zu bezahlen - Hintergründe, welches Fahrzeug als Oldtimer gilt, kann aus der Zollbestimmung interpretiert werden.
Für den Zustand des Oldtimers existiert eine Erhaltungszustandsklassifizierung.
Sonstiges
Sofern Sie Nova und Co2 bereits bezahlt haben und herausfinden, dass Sie einen falschen Betrag bezahlt haben und eine Rückforderung beantragen wollen, verwenden Sie folgendes Antragsmuster - bereitgestellt von Arbö - um die Abgabe bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt zurück zu fordern.
Wenn Sie uns beauftragen, Leistungen für Sie zu übernehmen - z. B. die Erledigung von Behördenwegen, der Transport des Fahrzeuges nach Österreich, die Gesamtabwicklung des Fahrzeugkaufs, Typisierung von Veränderungen am Fahrzeug - senden Sie uns bitte folgende Vollmacht datiert und vollständig ausgefüllt per Mail.