Den meisten dürfte dieser Aufkleber noch gänzlich unbekannt sein - ist er doch erst bei LKW gesetzlich vorgeschrieben. Doch die Befürchtung, dieses Pickerl käme auch für PKWs ist gar nicht so weit hergeholt. Wie in der Autorevue Ausgabe Juli 2015 angemerkt wird, sind die Umweltpickerl bereits für den PKW vorbereitet und es genügt defacto nur eine Verordnung des Landeshauptmannes, um auch PKWs partiell aus den Städten zu verbannen. Dazu wurde im §14 IG-L bereits alle Vorbereitungen getroffen sodass zeitliche und räumliche Beschränkungen für Kraftfahrzeuge im Sinne des KFG (Kraftfahrgesetz) angeordnet werden können:
"Auszug aus §14 IG-L:
Als zeitliche und räumliche Beschränkungen gelten insbesondere dauernde oder vorübergehende
1.Verbote für bestimmte Kraftfahrzeugklassen sowie KFZ mit bestimmten Abgasklassen,
2.Verbote für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Ladungen,
3.Fahrverbote für bestimmte Tage oder bestimmte Tageszeiten,
4.Anordnungen für den ruhenden Verkehr."
Einer Gruppe von Kraftfahrzeugen hat man bereits eine zeitliche und räumliche Beschränkung angeordnet - den Lastkraftwagen.
Zum Beispiel seit 01.01.2013 gibt es in der Steiermark Fahrverbote für LKW deren Abgaswerte schlechter als EURO2 sind. Seit 01.01.2015 ist angeordnet, dass in Teilen Österreichs Umweltpickerl ausgegeben werden die bei entsprechendem Passieren definierter "Schwerpunktzonen" auf dem Fahrzeug kleben müssen. Wer jetzt nur an die großen Stinker denkt, sollte das IG-L noch einmal gründlich lesen - alle Fahrzeuge der Klasse N - also auch Fahrzeuge wie sie gerne von Selbständigen als Fiskal-LKW angeschafft werden - die so genannte Klasse N1 muss bereits ein Pickerl tragen - dazu zählen also auch Fahrzeuge wie:
KIA Sportage
Nissan Almera
Renault Megane
VOLVO XC90
VW UP City Van
Toyota RAV4
und unzählige mehr (siehe Liste Fiskal-LKW)
Wie kann nun das Szenario mit einem PKW aussehen?
Sofern die zeitliche und räumliche Beschränkung auch für die Fahrzeugklasse M1 (PKW) kommt, wird die Beschränkung wahrscheinlich analog jener bei LKW sein. So dürfen z. B. in Wien keine LKW mehr fahren, die eine Abgasklasse mit der Bezeichnung EURO 1 tragen. Ab 01.01.2016 dürfen auch keine EURO 2 Fahrzeuge mehr einfahren. Die Einstufung, in welche Abgasklasse ein LKW fällt, wird von einer Pickerlprüfanstalt (gem. §57a KFG) bzw. dem Generalimporteur attestiert. So wird dies wohl auch beim PKW stattfinden.
Wer wissen möchte, in welche Abgasklasse sein PKW fällt und potentiell von Fahrverboten gefährdet ist, kann sich mittels folgender Tabelle einen ersten Anhaltspunkt schaffen - die Erstzulassung und die Fahrzeugklasse führen zur indikativen Einstufung in die Abgasklasse - eine genaue Einstufung kann aber nur durch eine berechtigte Werkstatt erfolgen.
Wer nun zukünftig in eine Umweltzone mit einem Auto einfährt, das keine Plakette oder eine falsche Farbe trägt, muss mit Strafen um die 80 Euro rechnen - bei mehrfachen Verstößen können Strafen aber auch bis zum Höchstsatz von 2.180 Euro verhängt werden. Wer gar listig eine falsche Farbe auf sein Fahrzeug klebt, wird nach §30 IG-L zur Verantwortung gezogen und muss mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro rechnen.
Aus Deutschland kennt man bereits grüne rote und gelbe Pickerl - in Anlehnung an die EURO-Abgasnorm darf man dort bereits seit 01.03.2007 in gewissen Gebieten nicht mehr einfahren.
Und die Gebiete werden laufend mehr. In Deutschland existieren derzeit rund 70 derartige Umweltzonen.
Aber auch in Österreich werden Umweltzonen für PKW schon länger diskutiert - so zum Beispiel in der Steiermark bereits seit 2010! Im Jahr 2012 konnte eine Umweltzone bei einer Befragung der Grazer BürgerInnen abgewendet werden. Doch schon 2014 kommt das Thema erneut auf. In Südtirol sind Umweltzonen dagegen bereits gelebte Realität
Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass Umweltzonen auch für PKW kommen werden - die Frage ist dabei nur --> WANN?
Nun, da noch in diesem Jahr Wahlen in Wien und Oberösterreich anstehen, wird man sich in den nächsten Monaten wohl kaum einem solch polarisierenden Thema widmen. Doch was ist danach? Wie bereits bei der Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer bekannt, kann ein Gesetzesentwurf in Windeseile im Parlament durchgewunken werden und innerhalb kürzester Zeit in Kraft treten. Und bei einer Verordnung des Landeshauptmannes ist es noch viel einfacher.
Welche Fahrzeuge sind wahrscheinlich betroffen?
Jedenfalls all jene, die keine Einstufung haben (weil zu alt, zu wenig Daten verfügbar usw.), dann Fahrzeuge die in die Klasse Euro 0-2 fallen, werden sukzessive aus diesen Zonen verbannt. Jahr für Jahr kann es dann zu Verschärfungen kommen sodass auch schon EURO 3 Fahrzeuge nicht mehr einfahren dürfen.
Bereits jetzt Gedanken sollten sich Fahrer von Fahrzeugen mit einer EZ vor 2000 machen da diese potentiell gefährdet sind, schon bald in Teilen Österreichs nicht mehr fahren zu dürfen.
Also Besitzer von z. B. BMW Z3, Audi B4 Cabrio, Audi A3, Peugeot 206, Mercedes SLK usw.
Die Vorbereitungen dazu wurden jedenfalls bereits getroffen und das Umweltargument wird sein Übriges tun, dass es schon bald nicht nur in der Mariahilferstrasse heißt --> bitte Auto abstellen...
Weitere Infos auch auf:
www.akkp.at
www.oeamtc.at
www.autorevue.at
Fotos: Fotolia.com
Hoffentlich gibts eine Regelung für Ü30 Autos sprich Oldtimer, falls dies kommt.
Optimal wären gar keine Umweltzonen.
Die bringen nachgewiesen garnichts, hoffentlich kommen die noch drauf.