Sehr geehrter Herr Doktor,
sie kennen meine Seite www.nova-rechner.at bestimmt schon. Über 1000 Bürgerinnen und Bürger klicken täglich auf diese Seite, um sich die NoVA und CO2 für ihren Eigenimport auszurechnen. Bei einem Volumen von knapp 700.000 Gebrauchtfahrzeugen, die jährlich im Inland umgesetzt werden - scheint also auch ein signifikanter Teil Eigenimporte betreffen wie ich auch aus den Statistik Austria Daten interpretiere.
Nun sehe ich mich täglich mit diversen Anfragen konfrontiert - manche sind trivialer Natur und schlicht aus dem Gesetz beantwortbar - viele andere sind jedoch erst nach intensiver Recherche oder aus meinem bereits aufgebauten breiten Know-How zu beantworten. Leider stelle ich auch immer wieder grobe Mängel seitens der Finanzämter fest - natürlich, wo Menschen arbeiten passieren Fehler und auch auf unserem Rechner kann ich Fehler natürlich nicht gänzlich ausschließen - aufgrund der mittlerweile sehr komplexen Thematik und den dutzenden Anwendungs- und
Berechnungsmöglichkeiten mache ich auch niemanden einen Vorwurf und ein Importfall gleicht selten einem anderen. Dennoch muss es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, den Steuerbetrag nachvollziehen zu können. Derzeit ist diese Thematik für viele Menschen eine Black-Box und auf dem Finanzamt kommt dann der unangenehme "aha"-Effekt. Eine Auskunft vor dem Import zu erhalten ist meist unmöglich und selbst wenn man Antworten erhält, sind diese leider vielfach nicht richtig.
Selbst auf den vom BMF bereitgestellten Formularen - die aktuell auf der Seite des BMF downloadbar sind, sind Fehler zu finden. Einerseits ist noch die NoVA vor der Änderung vom 01.03.2014 auf dem Erläuterungsblatt abgebildet, andrerseits enthält auch dieses - wenn man es nach der alten Regelung betrachtet - Fehler.
So wird am NoVA2 Formular, downloadbar auf
https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_mast.asp?Typ=AW&__ClFRM_STICHW_ALL=NOVA2
mit der Version 17.04.2013 unter 2.2.4 erläutert, dass ein Bonus immer zur Gänze zum Abzug gebracht wird - ein Verweis auf den Erlass von 2009 ist ebenfalls zu finden. Dieser Erlass wurde aber im Mai 2013 adaptiert sodass ein Bonus nun im Verhältnis zur Wertentwicklung Berücksichtigung findet.
Wie soll sich nun ein Eigenimporteur zurechtfinden? Seitens des Finanzamtes erhält er keine Informationen, auf dem Erläuterungsblatt sind veraltete und überholte "Berechnungshilfen" aufgedruckt. Dem Bürger ist es eventuell noch zuzumuten, dass er im aktuellen Gesetz entsprechende Berechnungsvorgänge nachvollziehen kann. Für Gebrauchtwagenimporte ist aber lediglich §6 Abs. 6 zu finden:
(6) Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland gebracht werden, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die vor dem 1. März 2014 geltende Rechtslage anzuwenden. Die Steuer ist in der Höhe zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre, wobei für die Bonus-Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist.
Ich finde das schade. Einerseits, dass seitens des BMF und den Finanzämtern kaum Informationen bereitgestellt werden und andrerseits, dass Bürgerinnen und Bürger faktisch hilflos akzeptieren müssen, was der Finanzbeamte ihm vorrechnet. Wenn er die Berechnung nämlich nicht akzeptiert, bleibt ihm nur die Festsetzung mittels Bescheid. Ein Unterfangen das in der Vergangenheit mehrere Wochen dauern konnte in der er sein neu angekauftes Fahrzeug nicht verwenden kann. Meiner Ansicht nach ist diese Verzögerung nicht notwendig und auch nicht zeitgemäß.
Ich würde Sie daher bitten, die bereitgestellten Formulare zur NoVA zu aktualisieren und eventuell auch vorzusehen, die schwierige Kalkulation für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu machen - z. B. mittels Modellrechnungen für Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge und Motorräder auf dem Erläuterungsblatt und mittels Bereitstellung vollständiger Informationen und Schulungen ihre Mitarbeiter in den Finanzämtern. Vielleicht schaffen wir so gemeinsam mehr Klarheit für alle Eigenimporteure.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und verbleibe mit freundlichen
Grüßen Ihr
Maximilian Divischek