Heute bin ich mal wieder auf etwas interessantes gestoßen. Die Steuerschuld NoVA bei Nichtunternehmern entsteht spätestens einen Monat nach der Zulassung. Das Bundesministerium für Finanzen führt an:
Bei einer Zulassung am 8. April ist die NoVA vom Abgabenschuldner (Zulassungsbesitzer) bis spätestens 8. Mai selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten.
Das Kuriose daran ist, das Sie zwar ein Typenblatt vom Generalimporteur vor der NoVA Entrichtung erhalten, das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank allerdings gesperrt wird. Insofern ist eine Zulassung vor Entrichtung der NoVA gar nicht möglich ;)