So Rechnen

Wenn Sie wissen möchten, wie der Rechner im Detail kalkuliert, lesen Sie weiter...

Sie sind an den Details der Berechnung interessiert - so ging es mir 2010 auch und aus einem einfach aussehenden Gesetz ist ein umfangreiches Berechnungstool geworden, das ich Ihnen gerne näher erklären möchte:

Datum der Abfrage

Da Sie die Abgaben nicht in der Vergangenheit entrichten können, wird hier das aktuelle Datum automatisch eingetragen.

Kauf von Händler/Privat

Es ist entscheidend, von wem Sie Ihr Importauto gekauft haben.
Wenn Sie von Privat gekauft haben, erstellt das Finanzamt als Bemessungsgrundlage für die Abgabe eine "Eurotaxauswertung" und kalkuliert aus dem Durchschnitt von Händlereinkauf + Händlerverkauf abzüglich der Nova und Mehrwertsteuerkomponente die Abgaben, die Sie entrichten müssen.
Eurotax hält eine Datenbank aller von zugelassenen Autohändlern gehandelten Fahrzeuge in Österreich. Die Bewertung wird von österreichischen Finanzämtern verwendet und akzeptiert.

Das klingt nun sicher verwirrend - hier ein kleines Beispiel:
Der Eurotax wird für ein Fahrzeug mit 35.000 € angegeben - in diesen 35.000 € sind NoVA und österreichische MwSt. bereits berücksichtigt. Um eine Bemessungsgrundlage für die Abgabenentrichtung zu erhalten, wird von diesem Wert Nova und MwSt. Anteil herausgerechnet.
Hat das Fahrzeug beispielsweise einen NoVA-Wert von 16 %--> 35.000/1,16 = 30.172,41 €
Von diesem Wert wird nun noch die MwSt. herausgerechnet: 30.172,41/1,20 = 25.143,68 € und stellt damit die Bemessungsgrundlage für das Finanzamt dar.

Kaufen Sie also von Privat, erstellen Sie eine Eurotaxauswertung und geben Sie den Betrag in den Rechner ein.

Wenn Sie von einem Händler kaufen, akzeptiert das Finanzamt in aller Regel die Rechnung des Händlers und erstellt keine gesonderte Eurotaxauswertung und zieht daher den Betrag des Händlers als Bemessungsgrundlage heran - darauf haben Sie aber keinen Rechtsanspruch und der Modus Operandi ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist immer die Rede vom "Normalwert" - dieser Wert ist im §4 Umsatzsteuergesetz näher erläutert:
„Normalwert“ ist der gesamte Betrag, den ein Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung auf derselben Absatzstufe, auf der die Lieferung oder sonstige Leistung erfolgt, an einen unabhängigen Lieferer oder Leistungserbringer zahlen müsste, um die betreffenden Gegenstände oder sonstigen Leistungen zu diesem Zeitpunkt unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zu erhalten. Kann keine vergleichbare Lieferung oder sonstige Leistung ermittelt werden, ist der Normalwert unter sinngemäßer Anwendung von Abs. 8 lit. a und b zu bestimmen.

Generell können Sie davon ausgehen, dass ein Wert, der bis 20% vom Eurotaxwert abweicht, vom Finanzamt akzeptiert wird. Dementsprechend macht eine Eurotaxkalkulation vorab durchaus Sinn.

Sollten Sie ein Fahrzeug importieren wollen, das beispielsweise stark gebraucht ist und daher weit unter dem "Normalwert" verkauft wurde, ist eine Argumentation gegenüber dem Finanzamt notwendig, ein Wertgutachten kann Sie in Ihrer Argumentation unterstützen.

MwSt. ausweisen

Sofern Sie vom Händler kaufen, besteht bei manchen Fahrzeugen die Option, die MwSt. auszuweisen oder eine Differenzbesteuerte Rechnung zu erhalten. Dieser Ausweis (MwSt. oder Differenzbesteuerung) ist insoweit relevant alsdass bei einem Ausweis einer der beiden Komponenten, der Nettowert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird - ist die Rechnung weder mit dem Hinweis auf eine Differenzbesteuerung versehen noch wird die MwSt. separat ausgewiesen, kalkuliert das Finanzamt mit dem Bruttowert. Beachten Sie dies also beim Kauf unbedingt und klären Sie mit dem Händler vor Kauf ab, wie er die Rechnung stellen kann.

Kaufpreis Brutto/Eurotaxwert Brutto-Mittelwert

Die Eingabe dieses Wertes stellt den Bruttowert Ihres Fahrzeugkaufes dar bzw. bei Privatkauf den Eurotaxwert. Sie können den Wert genau so eintragen, wie er auch auf Ihrer Rechnung steht - also jener Betrag, den Sie dem Händler/der Privatperson tatsächlich bezahlt haben.

Neupreis bei Erstzulassung

Dieser Wert stellt den ehemaligen Neupreis des Fahrzeuges in Österreich dar. Dieser Wert ist für die anteilige Kalkulation der CO2-Steuer wichtig. Sollten Sie hier keinen Wert parat haben, fragen Sie den Markengeneralimporteur - dieser hat meist alle Daten gespeichert. Eine andere Anlaufstelle können Fachmagazine sein (z. B. in der Autorevue finden Sie auf den letzten Seiten Richtwerte zu sehr vielen Automarken und Typen).

Treibstoff

Diesel- und Benzinfahrzeuge haben unterschiedliche Faktoren bei der Berechnung der NoVA und des CO2-Ausstoßes. Hybridfahrzeuge erhalten einen Bonus auf die Nova werden ansonsten aber ident zu Diesel/Benzinfahrzeugen berechnet. Elektrofahrzeuge sind von NoVA und CO2-Abgabe gänzlich befreit (darüber hinaus von der motorbezogenen Versicherungssteuer).

Verbrauch in Litern/100 km

Sofern Sie ein Auto importieren wollen, das seine Erstzulassung nach dem 01.01.1996 hatte, existiert auch ein Verbrauchswert nach MVEG (Motor Vehicle Emission Group) - diesen erhalten Sie von Ihrem Generalimporteur. Fahrzeuge mit einem Baujahr vor 1996 haben einen ECE-Verbrauchswert. Auch diesen erhalten Sie in der Regel vom Generalimporteur. Auf Basis des Verbrauchswertes kalkuliert sich der CO2-Ausstoß im Rechner automatisch - Sie können den CO2-Wert allerdings im Rechner manuell überschreiben - dies macht Sinn wenn Sie in Ihrem COC-Papier genaue Angaben vorfinden die von der automatischen Berechnung abweichen.

Umrechnungsformel auf MVEG-Verbrauch, wenn nur der ECE-Verbrauch vorliegt:
bei benzinbetriebenen Fahrzeugen:
MVEG-Verbrauch = (("ECE-Wert für 90 km/h" + "ECE-Wert für Stadt") / 2) × 1,15
bei dieselbetriebenen Fahrzeugen
MVEG-Verbrauch = (("ECE-Wert für 90 km/h" + "ECE-Wert für Stadt") / 2) × 1,125
Bei Fahrzeugen, für die weder der MVEG-Verbrauch noch ein Verbrauch nach ECE vorliegt, ist der Steuersatz mit einem Fünftel (20 %) der Motorleistung (kW) anzunehmen.

Erstzulassung

Die Erstzulassung ist gemäß der ersten Anmeldung im Gemeinschaftsgebiet (=EU) anzugeben. Fahrzeuge die bereits über 6 Monate alt sind und mehr als 6.000 km aufweisen, gelten als Gebrauchtfahrzeug - alle anderen als Neufahrzeuge. Bei Gebrauchtwagen wird bei der CO2-Abgabeberechnung eine Verhältnisrechnung angestellt - mehr dazu finden Sie unter CO2-Wert.

Fahrzeug hat über 6.000 KM

Wenn das Fahrzeug über 6.000 km auf dem Tacho hat - Checkbox anhaken - dies ist eine der beiden Grundbedingungen an das Fahrzeug, um als Gebrauchtwagen zu gelten (2. Bedingung: >6Monate alt).

NOX < 80 (60)

Diesen Wert entnehmen Sie dem COC-Papier. Alternativ können Sie beim Generalimporteur diesen Wert nachfragen.

Dieselruß

Diesen Wert entnehmen Sie dem COC Papier. Alternativ können Sie beim Generalimporteur diesen Wert nachfragen.

CO2-Wert in g/km

Der CO2-Ausstoß ist im Rahmen des Rechners automatisiert und steht im Zusammenhang mit dem Durchschnittsverbrauch. So ist folgende Kalkulation hinterlegt (sie können diesen Wert aber bei Bedarf überschreiben):

je Liter Benzin/100 km nach MVEG multiplizieren Sie mit 23,6
je Liter Diesel multiplizieren Sie mit 26,5
je Liter CNG multiplizieren Sie mit 24,8

Land des Kaufes

Das Kaufland ist insoweit für die NoVA relevant als der gültige Mehrwertsteuersatz, der im Kaufland entrichtet wurde, bei der Bemessungsgrundlage bei Kauf vom Händler mit MwSt.-Ausweis um diesen Steuersatz reduziert wird.

MwSt.-Steuersatz

Der Mehrwertsteuersatz des Kauflandes wird automatisch ermittelt - die jeweilige Gesetzgebung zum Erstzulassungsdatum wird dabei beachtet (z. B. MwSt. Satz in DE ist erst seit 01.01.2007 bei 19 %; davor war der Satz bei 16 % - importieren Sie also ein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt. mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.2007 wird für die NoVA-Kalkulation bei Händlerkauf die 16 %ige MwSt. herausgerechnet - bei EZ nach dem 01.01.2007 wird der 19 %ige Satz berücksichtigt).

Das Ergebnis


Sie haben nun alle Daten eingetragen und das Rechenergebnis wird angezeigt. Das Ergebnis spiegelt jenes Ergebnis wider, das aus den von Ihnen eingegebenen Daten verarbeitbar ist. Sollten Sie also z. B. beim Eurotaxwert/Neupreis keinen Wert angegeben haben, kann auch der Rechner keine gültigen Daten verarbeiten und wirft daher einen falschen Wert aus. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass Sie alle notwendigen Daten eintragen, um zu einem korrekten Ergebnis zu gelangen. Wenn sie in Einzelfällen keinen Wert kennen, schätzen sie diesen bestmöglich.

Brutto Kaufpreis

Dieser Wert wird direkt vom Eingabefeld übernommen.

Netto-Kaufpreis

Der Netto-Kaufpreis bei Händlerkauf weist den Kaufpreis ohne Steuer aus - der Steuersatz ist abhängig vom gewählten Land und auch vom Erstzulassungstag und dem damals gültigen Steuersatz aus dem Herkunftsland des Autos.

Eurotax exkl. USt und NoVA

Bei einem Privatkauf ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des NoVA-Abgabebetrages der Eurotaxwert ohne USt. und NoVA-Komponenten (der sogenannte "Normalwert") sofern der Nettokaufpreis nicht höher ist. Auf Basis dieses Wertes wird, multipliziert mit dem NoVA-Satz, der Abgabebetrag für die NOVA ermittelt.

Jahre seit Anmeldung

Dieser Wert dient zur ersten Orientierung und als Basis für die Kalkulation über die sogenannte "Achtelregelung". Mehr dazu finden Sie im Abschnitt CO2 Malussteuer.

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