Die neue Bundesregierung folgt dem EUGH und was dabei rauskommt ist eine deutliche Schlechterstellung für den heimischen Fahrzeugmarkt.
Ab 01.07.2026 wir das NoVA-Gesetz neu geschrieben und das hat weitreichende Konsequenzen.
Mit diesem Stichtag wird die Rückvergütung der NoVA (immerhin ein wesentlicher Bestandteil heimischer Fahrzeugwerte) massiv eingeschränkt. Der Gesetzgeber hat sich mit dem so genannten "Betrugsbekämpfungsgesetz" entschlossen, die Rückvergütung der NoVA nur mehr für Fahrzeuge zu akzeptieren, die maximal 4 Jahre alt sind. Also alle Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind, haben bei Export ins Ausland keine NoVA-Rückvergütungsmöglichkeit mehr.
Jetzt könnte der geneigte Leser zum Schluss kommen, das ihm das egal sei weil er ohnehin nicht vor hatte sein Fahrzeug zu verkaufen oder gar zu exportieren - ja, aber...
Liebe Freunde automobiler Freuden,
folgende News könnten den einen oder anderen betreffen:
Die „Nachfrist“ beim Pickerl (§57a) wird mit Mai 2018 teilweise abgeschafft!
Eine der häufigsten Fragen, die mir immer wieder gestellt wird ist, ob ein PKW mit ausländischen Kennzeichen in Österreich dauerhaft betrieben (vulgo gefahren) werden darf. Verbunden mit dieser Frage ist dann oft die Frage, wie lange man denn mit ausländischen Kennzeichen in Österreich fahren dürfe bis man Probleme mit Polizei, Zoll, Finanzamt usw. bekommt. Hier die Antworten:
Bereits seit mehreren Jahren pflegen wir einen sehr intensiven Kontakt zu Mag. Julian A. Motamedi de Silva, der uns mit seiner Rechtsanwaltskanzlei MDS in allen Rechtsfragen kompetent berät.
In 2015 haben wir gemeinsam mit seiner Kanzlei die Sammelklage für zu viel bezahlte CO2-Malussteuer vorbereitet, die wir bereits Anfang 2016 einreichen werden.
Benötigen Sie daher juristischen Beratung, darf ich meine absolute Empfehlung für diese Kanzlei aussprechen.
Immer wieder findet man sehr preiswerte Fahrzeuge in Italien und erwägt daher, nach Italien zu fahren und von dort einen PKW oder ein Motorrad nach Österreich zu importieren.