WIR KLAGEN! Hoffnung für Importe vor mehr als einem Jahr!
Wie Sie aus der Meldung des BMF sicherlich schon gelesen haben, müssen Sie für Fahrzeuge die vor dem 01.07.2008 in der EU erzugelassen waren, keine Co2 Steuer mehr bezahlen. Weiters ist zu lesen, dass bereits abgewickelte Importe bis zu einem Jahr ab Entrichtung der Abgabe ebenfalls eine Rückvergütung erhalten. Für Importe die länger als ein Jahr zurück liegen, ist dies nach der Bundesabgabenordnung (BAO) nicht möglich.
Da dies eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen Importeuren und auch innerhalb des Gebrauchtwagenmarkts darstellt, erarbeiten wir aktuell eine Sammelklage vor dem EuGH. Wenn Sie daher ein Fahrzeug vor mehr als einem Jahr aus der EU importiert haben und von der Rückvergütung profitieren wollen, schreiben Sie uns unverbindlich eine Mail!
Derzeit haben wir bereits über 100 Personen auf unserer Liste, die an einer Sammklage interessiert sind. Je mehr Personen aktiv teilnehmen möchten, desto geringer fallen die Kosten an - derzeit kalkulieren wir mit rund 150 Euro je Importfall. In Anbetracht der Chance auf eine Rückvergütung von mehreren Hundert Euro also ein durchaus überlegenswertes Investment. Natürlich gehen Sie mit Ihrer Interessensbekundung noch keine verbindliche Teilnahme ein - Sie werden damit lediglich laufend über den Entwicklungsstand der Klagsvorbereitung informiert.