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Sammelklage für Rückforderungen Co2 Malus

24-07-2013

Liebe Userinnen und User,

wie sie sicherlich schon gehört, gelesen oder am eigenen Leib erlebt haben, ist eine Rückforderung zu viel bezahlter CO2 Steuer bei Importen die länger als ein Jahr zurück liegen derzeit aussichtslos.
Das Finanzamt weist Anträge von Rückforderungen dann zurück, wenn der Import länger als ein Jahr ab Bezahlung der NoVA und CO2 Steuer zurück liegt.

Wir von nova-rechner.at geben uns damit aber nicht zufrieden und sehen diese Vorgehensweise als grobe Benachteiligung gegenüber allen Importeuren an.


Bedenken sie auch, das ihr bereits importiertes Fahrzeug, für das sie zu viel CO2 Steuer bezahlt haben, durch die neue Regelung nun an Wert verlieren wird da ein Import heute weit kostengünstiger abgewickelt werden kann, als sie das konnten. Durch den fehlenden Rückforderungsanspruch werden sie also auch realwirtschaftlich um ihr Geld gebracht!

Was also tun? Tatenlos zusehen so wie das Volksvertreter, Autofahrerclubs und so genannte Interessensgemeinschaften machen?
Wir von nova-rechner.at sind politisch, wirtschaftlich und geistig unabhängig und setzen uns für Sie und Ihre Interessen - für Ihr Geld ein!
Daher: Wir prüfen aktuell eine Sammelklage vor dem EuGH zur Akzeptanz einer Rückforderung von zu viel bezahlter CO2 Malus Steuer von Importen vor über einem Jahr!

Doch niemand hat mehr Macht als die Masse weshalb ich sie alle sehr herzlich bitte:

  • Senden sie diese Mitteilung ihren Freunden, Bekannten, Verwandten
  • Teilen sie diese Mitteilung auf facebook, twitter und in Foren
  • Senden sie mir Ihren persönlichen Importfall

Je mehr Menschen zusammenkommen und für die selbe Sache stehen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg mittels Klage!

Vielen Dank und einen schönen Sommer!

 

3 Comments

  • Patricia geiger

    Wo kann man sich einer Sammelklage anschliessen?

    Patricia geiger Dienstag, 06 August 2013
  • Chridtoph Hsring

    Habe selbst im Jahr 2010 die CO2 Strafsteuer abführen müssen. Leider habe ich vom Finanzamt einen Negativbescheid bekommen, da der jetzige Erlass nicht soweit zurückreicht! Also, ich bin mit dabei. Man prangere den Staat an!

    Chridtoph Hsring Mittwoch, 24 Juli 2013
  • Markus Sevcik

    Hallo,

    wo und wie kann ich mich hier beteiligen ? habe auch schon bei der Europa Beratung angefragt diesbzüglich (nach Telefonat mit EuGH) und von denen eine Email erhalten in welcher steht das diese jahresfrist rechtlich nicht zulässig ist.

    Lg

    Markus

    Markus Sevcik Mittwoch, 24 Juli 2013

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