Diese Seite drucken

Ausnahmen der Nova nach §3 NoVAG

31-10-2011

Am heutigen Weltspartag denken wohl die meisten nur an Halloween - bei der Kalkulation der Nova und Co2 Steuer passen auch besser hässliche Fratzen als fröhliche Weltspartagsgesichter, denn Geschenke gibt es bei der Nova-Abgabe keine.
Aber ein kleiner Tipp von mir heute - es gibt einige Ausnahmen von der Nova Pflicht:


Export (auch Ausfuhr in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet),
Vorführkraftfahrzeuge,
Fahrschulkraftfahrzeuge,
Miet-, Taxi- und Gästewagen,
Kraftfahrzeuge der kurzfristigen Vermietung,
Kraftfahrzeuge der Krankenbeförderung und des Rettungswesens,
Bestattungsfahrzeuge,
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren,
Begleitfahrzeuge für Sondertransporte und
Kraftfahrzeuge für diplomatische Vertreter ausländischer Vertretungsbehörden

desweiteren gibt es eine Ausnahme für Kraftfahrzeuge, die als Sammlerstück mit geschichtlichem Wert angesehen werden - dies gilt für Fahrzeuge die 30 Jahre oder älter  sind, nicht wesentlich verändert wurden und nicht mehr hergestellt werden.

Wir verwenden Cookies, um die Qualität der Ihnen angezeigten Seiten zu verbessern. Wenn Sie unsere Seite weiterhin benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Ich akzeptiere Cookies von dieser Seite: