Import - aber richtig!

Sie sind auf dieser Seite gelandet weil Sie sich ein Fahrzeug aus der EU kaufen möchten oder sich schon immer gefragt haben, ob sich der KfZ-Import nach Österreich für Sie lohnen kann. Dazu beleuchten wir einige wesentliche Fragen rund um den Fahrzeugkauf im Ausland – mittels des Nova-Rechners können Sie dann die Abgaben berechnen, die von Ihrem Wohnsitzfinanzamt eingehoben werden.  
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WANN müssen NoVA und CO2 überhaupt abgeführt werden?

NoVA und CO2 müssen dann abgeführt werden, wenn Sie ein Fahrzeug das erste Mal ins österreichische Gebiet einführen und hier anmelden wollen.

WAS ist ein Neuwagen und WAS ein Gebrauchtwagen?

Ein Fahrzeug gilt erst dann als Gebrauchtwagen, wenn 6.000 km Laufleistung überschritten wurden und die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als sechs Monate zurückliegt.
Sollte Ihr Fahrzeug diese beiden Grenzwerte nicht erreicht haben, handelt es sich um einen Neuwagen. Hier müssen Sie darauf achten, das Sie z. B. in Deutschland das Auto netto einkaufen (also ohne MwSt.) und in Österreich die Einfuhrumsatzsteuer (20 %) bezahlen müssen.

WELCHE Ausnahmen gibt es?

Folgende Fahrzeuge hat der Gesetzgeber von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen (§3 Z3 NoVAG):

  • Vorführkraftfahrzeuge
  • Fahrschulkraftfahrzeuge
  • Miet-, Taxi- und Gästewagen
  • Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden
  • Kraftfahrzeuge, die für Zwecke der Krankenbeförderung und im Rettungswesen verwendet werden
  • Leichenwagen
  • Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren
  • Begleitfahrzeuge für Sondertransporte

Die Abgaben werden im Wege der sogenannten Vergütung saldiert und es entsteht keine Abgabenpflicht.
Darüber hinaus lässt sich die Abgabe aber auch in folgenden Fällen vergüten (§12 Abs. 1 NoVAG):

Eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe ist dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn

  1. feststeht, dass eine Zulassung zum Verkehr im Inland aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht mehr in Betracht kommt
    oder
  2. innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung tatsächlich keine Zulassung erfolgt ist
    oder
  3. eine Steuerbefreiung gemäß §3 Z3 vorliegt.

WARUM importieren?

Der am häufigsten genannte Grund für Import ist der Preis – z. B. die deutschen Nachbarn haben eine RIESEN Auswahl an Fahrzeugen zu sehr günstigen Preisen – selbst mit den Nebenkosten und Abgaben erzielen Sie oft um einige Tausend Euro günstigere Kaufgelegenheiten als in Österreich. Aber auch der Markt in Großbritannien oder im angrenzenden Osten verspricht neben einer Auswahl exotischer Modelle ein sehr gutes Preisniveau.

 

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